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RA



Der Fachbegriff "RA" steht für "registration-authority" und beschreibt eine mögliche Institution inmitten einer Sicherheitsinfrastruktur. Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit der Certification-Authority ( CA ). Diese dient dabei der Erfassung der entsprechenden persönlichen Daten. Die Registration-Authority ist dabei die Überprüfungsstelle des Zertifikatenehmers ( ZN ) und schickt diesen Antrag zur Zertifizierungsstelle wobei dann z.B. eine PIN-Nummer ebenfalls übertragen wird.



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