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Bank muss Phishing-Schaden ersetzen

Veröffentlicht am Freitag, 04.Juli von Redaktion

Nach einer gerichtlichen Entscheidung des Amtsgericht Wiesloch vom 20-06-2008 muss eine Bank für die finanziellen Schäden, die durch Phishing entstehen haften- Der Kunde der betroffenen Bank hatte im Herbst einen Betrag von über 4-000 Euro verloren- Bereits einen Tag nach der Überweisung erhielt er einen Anruf von seiner Bank, da man dies Transaktion als verdächtig eingestuft hatte- Leider war eine Rückbuchung nicht möglich und daraufhin erfolgte eine Strafanzeige durch den Bankkunden-



Bei den Ermittlungen wurden dann herausgefunden, dass die Frau welche das Geld erhalten hatte schon nach Russland überwiesen hatte. Als der Rechner des Klägers untersucht wurde, fand man 14 Schadprogramme und dabei auch einen Keylogger.

Die Überweisung soll durch eine unbekannte dritte Person durchgeführt worden sein. Nachdem sich die Bank geweigert hatte dem Kunden die 4.000 Euro zu ersetzen, reichte er Klage beim Amtsgericht Wiesloch ein. Das Gericht hat dem Kläger nun Recht gegeben wodurch die Bank nicht nur die 4.000 Euro ersetzen sondern auch die Kosten für den Gutachter sowie Rechtsanwalt übernehmen muss. Laut dem Urteil hat die Bank das Risiko einer Fälschung einer Überweisung zu tragen. Der Kunde sei nur zur Installation einer Virenschutzsoftware verpflichtet aber nicht zu einer Firewall.

Das Onlinebanking erfreut sich einer immer stärkeren Beliebtheit und daher sollte man als Nutzer einen hohen Wert auf Sicherheit legen. Das PIN/TAN-Verfahren gilt mittlerweile als unsicher während das HBCI-Verfahren als sehr sicher gilt. Dafür wird ein HBCI-Lesegerät und eine HBCI-Karte benötigt. Beides gibt es auf Anfrage bei praktisch jeder Bank. Das HBCI-Lesegerät mit integrierter Nummerntastatur kostet rund 40 Euro und für die HBCI-Karte werden 10 Euro berechnet.

Nach dem Anschluss an den Rechner und Installation der HBCI-Software, wird die HBCI-Karte bei jeder Überweisung oder Kontoabruf in das Lesegerät gelegt. Wenn nun eine Überweisung erfolgt bzw. der Kontostand abgerufen wird, muss eine PIN-Nummer eingegeben werden und erst dann wird die Transaktion durchgeführt. Trotz der hohen Investition rechnet sich das HBCI-Verfahren für Bankkunden in Form einer erhöhten Sicherheit beim Onlinebanking, weil die Datenübertragung und PIN-Eingabe verschlüsselt wird.


 

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