Der Computer-Informationsdienst www.mit-sicherheit.de des Bonner Fachverlags für Computerwissen kommt zu dem Ergebnis, dass der umstrittene Bundestrojaner keine Substanz hat. Denn in der Praxis kann ein solcher Trojaner bei einer Onlinedurchsuchung wegen installierte Sicherheitssoftware die gegen Spyware schützt nur sehr schwer eingesetzt werden.
Die Antispyware-Programme und andere Sicherheitsprogramme die dazu dienen einen Rechner vor der Infizierung mit Schadensprogrammen zu schützen, sind heute praktisch nicht als Standard auf jeden Computer installiert. Zwar gibt es Gerüchte nach denen die Hersteller von Sicherheitsprogrammen für den Bundestrojaner eine Hintertür einbauen möchten aber dies ist eher freie Erfindung statt Realität.
Die Ermittlungsbehörden können schon heute nach Einschätzung von www.mit-sicherheit.de jede Mail mitlesen solange diese nicht verschlüsselt ist. Die Provider müssen nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eine genau vorgeschriebene Einrichtung zur Verfügung stellen.
Sollte ein Rechner der von Kriminalbeamten etwa wegen Terrorverdacht des Anwenders ausspioniert werden soll, allerdings eine Verschlüsselung haben dann ist selbst diese Einrichtung nicht dazu in der Lage die Mails mitzulesen.