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Durchsuchung von Laptop und Co an Flughaefen nun geregelt
Veröffentlicht am Donnerstag, 03.September 2009 von Redaktion


Konnten bis vor kurzen in den USA Sicherheitsbeamte an Flughäfen unbeobachtet vom Eigentümer Notebooks, MP3-Player, Smartphones und Kameras durchsuchen, hat das zuständige Ministerium nun auf Beschwerden reagiert. Ab sofort gibt es Regeln die von dem Sicherheitspersonal eingehalten werden müssen.



Bis zur Einführung der neuen Regelung gab es kaum Vorgaben die das Sicherheitspersonal beim beschlagnahmen und durchsuchen der technischen Geräte von Urlaubern einhalten mußte. Auf all diesen mobilen technischen Geräten können inzwischen sensible Daten gespeichert sein, die der Eigentümer vor fremden einsehen schützen will.

Nachdem es einige Beschwerden gegeben hat, dass Notebooks, MP3-Player, Smartphones und Kameras an Flughäfen ohne weitere Aufsicht durchsucht wurden, hat das Heimatschutzministerium reagiert und nun genaue Regeln zum Schutz der bürgerlichen Rechte und der Privatsphäre der Reisenden festgelegt. In den neuen Regelungen ist unter andern festgelegt, dass eine Kontrolle "so schnell wie möglich" durchgeführt werden muss und die Reisenden das Recht haben sollen, bei der Untersuchung dabei zu sein.

Außerdem müssen Kontrollen beaufsichtigt und dokumentiert werden. Des weiteren gibt es nun eine Regelung für die von einem Gerät kopierten Daten. Diese kopierten Daten dürfen nicht langer als sieben Tage gespeichert sein, das heißt sie müssen spätestens nach sieben Tagen wieder gelöscht werden. Weiter gilt nun, dass die beschlagnahmten technischen Geräte nicht länger als 30 Tage bei den Behörden verbleiben dürfen.

Die zuständige Ministerin Janet Napolitano äußert sich zu den neuen Regeln, dass die Sicherheitsbeamten "die nötigen Maßnahmen ergreifen können, um unsere Grenzen zu schützen".






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