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Facebook verliert erneut eine Klage gegen Deutsche Verbraucherschuetzer
Veröffentlicht am Donnerstag, 27.Februar 2014 von Redaktion


Facebook gerät immer wieder in das Visier von Daten- und Verbraucherschützer. Aktuell hat Facebook in 2. Instanz gegen Deutsche Verbraucherschützer verloren. Berichten zufolge sollen jedoch beide Seiten darüber rätseln welche Konsequenzen das Urteil, welches zu einem älteren Rechtsstreit verkündet wurde, heute noch hat. Nach der Urteilsverkündung erklärte eine Facebook-Sprecherin, dass das Urteil überprüft werde.



Dass Facebook immer wieder in das Visier von Daten- und Verbraucherschützer gerät ist allgemein bekannt. Aktuell hat der Verbraucherzentrale Bundesverband / VZBV vor dem Kammergericht in Berlin eine Klage gegen das soziale Netzwerk Facebook gewonnen. Der Rechtsstreit welcher über knapp 2 Jahre geführt wurde, konnte von der VZBV auch in 2. Instanz gewonnen werden.

Der Rechtsstreit soll um Aussagen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGBs, Datenschutzbestimmungen, welche gegen deutsches Recht verstoßen, sowie eine ehemalige Freundefinder-Version geführt worden sein. Bisher ist das Urteil des Kammergerichts Berlin noch nicht rechtskräftig.

Beide Seiten sollen darüber rätseln welche Konsequenzen das Urteil aktuell noch habe. Auf der beliebten Plattform wurden sowohl die Freundefinder-Funktion als auch die AGBs in den vergangenen Monaten größtenteils geändert. Berichten zufolge erklärte die Facebook-Sprecherin Tina Kulow, dass der Betreiber des weltgrößten sozialen Netzwerks das Urteil derzeit noch überprüfe.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, will der VZBV prüfen, "an welchen Stellen sich das Urteil unmittelbar auf Facebooks laufenden Geschäftsbetrieb auswirkt. Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten." Im März 2012 gab es zuletzt ein Urteil in dem Rechtsstreit, bei welchem die damalige "Freunde finden“-Funktion nicht mit deutschen Verbraucherrecht vereinbar gewesen sein soll.

In dem früheren Urteil hat das Landgericht offenbar kritisiert, dass Facebook-Mitglieder ohne eindeutige Erklärung dazu aufgefordert werden, Namen und e-Mail-Adressen aus ihrem e-Mail-Postfach freizugeben, welche nicht bei Facebook angemeldet sind.

Daraufhin wurden ohne vorherige Einwilligung einzuholen Einladungen zu Facebook versandt. Carola Elbrecht vom VZBV legt dar: "Es darf sich für global tätige Unternehmen nicht länger lohnen, sich in Ländern niederzulassen, in denen durch die hiesigen Datenschutzaufsichtsbehörden der geringste Widerstand zu erwarten ist."


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