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Google Datenschutz Bestimmungen werden geaendert
Veröffentlicht am Montag, 04.Mai 2009 von Redaktion


Google empfiehlt seinen Webmastern, welche am Google Adsense Programm teilnehmen, die Datenschutzbestimmungen noch bis zum 8. April 2009 zu aktualisieren. In der Hauptsache geht es um das DoubleClick DART Cookie, welches nun den Vorgänger ablöst. Dieses Cookie wird automatisch auf dem Rechner des Users gesetzt und dient als Hilfe zur Anzeigenschaltung.



Das Google LogoDie Google Message selbst lautet so:
"NEU Zur Vorbereitung der interessenbezogenen Werbung stellen Sie bitte sicher, dass die Datenschutzbestimmungen Ihrer Website bis zum 8. April 2009 aktualisiert werden. Besuchsinformationen von Publisher-Websites werden zum Erstellen von Kategorien für Nutzerinteressen verwendet. Dies ermöglicht die Schaltung relevanterer Anzeigen und auf längere Sicht erhöhte Einnahmen für Publisher."

Die dabei interessanteste Neuerung ist, dass die Webmaster nun im Idealfall für den User einen Link setzen zu dieser Google Webseite auf welcher der User dieser Setzung des Cookies wiedersprechen kann ( http://www.google.de/privacy_ads.html )

Google schreibt selbst dazu: "Wir sammeln oder schalten ohne Ihre Erlaubnis keine Anzeigen basierend auf Daten, durch die eine persönliche Identifizierung möglich ist." Google hat vor einiger Zeit den Vermarkter DoubleClick gekauft und nun werden nach und nach die technischen Schnittstellen von DoubleClick in die Google Produktfamilie implementiert.

Hier der Link zur Google Mitteilung selbst:
Cookie- und Datenschutzbestimmungen für Google-Werbeprogramm
Hier der Link zur Erklärung, was interessenbezogene Werbung ist

Desweiteren gibt Google auch eine Empfehlung, wie solch ein Hinweis in der Datenschutzerklärung formuliert werden könnte. Weil es in den unterschiedlichen Ländern andere Gesetze zum Thema Datenschutz gibt, so wird noch ein PDF Dokument zum Download angeboten.






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