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Hund erhielt Abmahnung wegen surfen auf kostenpflichtigen Seiten
Veröffentlicht am Montag, 01.Februar 2010 von Redaktion


Dass Internet-Kriminelle immer auf der Suche sind, Internet-Nutzer das Geld aus der Tasche zu ziehen ist inzwischen allgemein bekannt. Inzwischen gehören Abmahnungen für besuchte Internetseiten bereits zu einem Riesengeschäft. Es gibt bereits einige Kanzleien und Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Internetnutzer durch Abmahnungen dazu zu bringen, Dienstleistungen zu bezahlen, die sie nie in Anspruch genommen haben.



Kurioses Beispiel für einen derartigen Abzockversuch ist der Mahnbescheid an einen Hund in Münster, indem er aufgefordert wird, hohe Gebühren für kostenpflichtige Internetseiten zu zahlen, die er angeblich aufgerufen habe. Viele Internet-Nutzer die per Post oder wie im vorliegenden Fall per E-Mail einen Mahnbescheid, über einen Abobeitrag für irgendeine von ihnen angeblich genutzte Dienstleistung im Internet erhalten, zahlen den geforderten Betrag.

Ein großer Anteil dieser Forderungen ergeben sich aus Nutzung einer Internetseite, auf der eine Registrierung verlangt wurde und auf deren Kostenpflichtigkeit nicht ausreichend hingewiesen wurde. Viele dieser Forderungen sind schlicht und einfach nicht zutreffend, da sie von Computerkriminellen an von ihnen gekaufte oder anders erschlichene Adressen verschickt werden. Die seit Jahren bekannte Masche von Internet-Kriminellen ist wohl ein lukratives Geschäft.

Hierbei wird auf die Gutgläubigkeit und die Unaufmerksamkeit von Internet-Nutzern gesetzt und zum Beispiel angebliche Gratisdienste entpuppen sich hinterher als gebührenpflichtiger und überteuerter Internetdienst. Hinter vielen vermeintlich attraktiven Gewinnspielen oder auch scheinbar kostenlosen Tests, bei denen zum Klicken angeregt, wird verstecken sich oft so genannte Abzock-Fallen.

Bei dem kuriosen Fall in Münster, ließ sich das Herrchen, von dem Hund Namens Billy, nicht einschüchtern von dem Mahnschreiben, in dem per E-Mail über 100 Euro, für das Surfen auf kostenpflichtigen Internetseiten, gefordert wurden. In dem Schreiben wurde dem Hund mit "amtlicher Vollmacht" und "letzter Mahnung" gedroht. Da es sich bei Billy um einen Hund und nicht um einen Menschen handelt, war sehr leicht zu beweisen, dass er nicht im Internet auf überteuerten Seiten gesurft hat.

Billys Herrchen hat sich nicht von den üblichen Floskeln des Anwalts einschüchtern lassen und erstattetet Strafanzeige. Ein Sprecher der Polizeibehörde sagte sarkastisch: "Ob sich dieser Hund eventuell doch mal unbeaufsichtigt im Internet auf kostenpflichtigen Seiten aufgehalten hat, müssen nun die weiteren Ermittlungen des Fachkommissariats ergeben."






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