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Naive Zuericherin wegen Geldwaesche verurtelit
Veröffentlicht am Mittwoch, 22.Oktober 2008 von Redaktion


Zu einer Geldstrafe von 1500 Franken ist eine allein erziehende Mutter vom Züricher- Bezirksgericht wegen Geldwäscherei verurteilt worden. Außerdem fordert auch noch die Postfinance 32.000 Franken von ihr zurück.



Vor 2 Jahren, im Sommer 2006, hatte sich die allein erziehende Mutter auf eine Annonce gemeldet. Der in der "Stellenanzeige" angebotene "Job" war die Eröffnung eines Online-Kontos bei Postfinance. Das von sogenannten "Phishern" ergaunerte und eingehende Geld mußte von ihr per Geldkurier nach Moskau weitergeleitet werden.

Die Phisher hatten sich mittels gefälschter E-Mails die Kontodaten ihrer späteren Opfer besorgt . Das Urteil gegen die nun verurteilte allein erziehende Mutter wird vom Bezirksgericht damit begründete, dass sie schon anhand der "Unsinnigkeit des Geschäftsvorgangs" hätte merken müssen, dass das Geld nicht etwa zu "karitativen Zwecken" nach Moskau geschickt werden sollte, wie die Betrüger behaupteten, sondern ergaunert war.

Die Frau muss schon arg naiv sein, wenn sie wirklich geglaubt hat , dass es sich bei dem Job um eine ehrliche Arbeit handelt .






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