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Schweizer Domain Registry darf schaedliche Internetadressen blockieren
Veröffentlicht am Dienstag, 20.Juli 2010 von Redaktion


Die Gefahren im Internet sind vielfältig und oft schwer erkennbar. Online-Betrüger sind sehr erfinderisch wenn es darum geht an die Daten und / oder das Geld von Internet-Nutzern zu gelangen. Immer wieder wird über Phishing oder andere Wege der Schadsoftware Verbreitung berichtet. Ab sofort soll es über die Schweizer Domain-Registry Switch möglich sein gefährliche Internetseiten zu blockieren.



Internet-Kriminelle sind sehr kreativ und erfinderisch wenn es darum geht nach neuen Methoden zu suchen, mit welchen sie fremde Daten ausspionieren können oder Internet-Nutzern auf illegale Weise um ihr Geld zu erleichtern. Immer wieder wird über Phishing-Attacken oder anders artige Wege der Schadsoftware-Verbreitung berichtet. Ab sofort soll es über die Schweizer Domain-Registry Switch möglich sein gefährliche Internetseiten, welche das ch oder li für kriminelle Zwecke missbrauchen, zu sperren.

Um eine Phishing-Seite oder eine Seite welche schädliche Software verbreitet sperren zu lassen genügt es nicht sich an die Internet-Domain-Registrierung-Stelle Switch zu wenden. Switch kann zwar die Sperrung durchführen, allerdings lediglich auf Antrag einer anerkannten Behörde. Antrag auf Sperrung schädlicher Webseiten können zum Beispiel von dem Bundesamt der Polizei (kurz: fedpol) oder von der Melde- und Analysestelle Informationssicherheit des Bundes (kurz: Melani) eingereicht werden.

Melanie wurde vom Bundesamt für Kommunikation vor geraumer Zeit dazu legitimiert und für zuständig erklärt, bei der Schweizer Domain-Registry Switch Blockierungen schädlicher Webseiten zu installieren. Wie bereits erwähnt ist Switch in der Lage gefährliche Internetseiten, die das ch oder li für kriminelle Zwecke missbrauchen zu sperren. Jedoch bedarf jede Sperrung zuvor noch eine Überprüfung der Sachlage.

Switch wird per Gesetz dazu verpflichtet vor jeder Sperrung den jeweiligen Sachverhalt zu überprüfen. Da die Schweizer Domain-Registry Switch nicht ohne behördlichen Auftrag eine Internet-Seite sperren darf ist es wichtig, dass jeder Hinweis auf Phishing oder Schadsoftware-Verbreitung mittels ch oder li -Missbrauch unverzüglich an die Melde- und Analysestelle Informationssicherheit des Bundes (kurz: Melani) gemeldet wird.


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