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Veröffentlicht am Monday, 08.October 2007 von Redaktion


Das Landeskriminalamt Bayern soll nach einem Bericht des Spiegel bei der Online-Durchsuchung bereits schon Trojaner einsetzen. Dabei sollen Polizei-Beamte schon Trojaner auf Rechner von Verdächtigen installiert haben womit Internet-Telefonate abgehört werden können.



Auf den Bericht des Spiegel reagierte das bayerische Landeskriminalamt entsprechend und dementierte den Einsatz der Trojaner. Laut dem LKA macht es technisch keinen Sinn zum abhören von Internet-Telefonaten einen Trojaner einzusetzen. Jedoch wurde bestätigt dass seit dem Sommer auch Internet-Telefonate abgehört werden können.

Diese Abhörtechnik wurde allerdings bis nur in weniger als zehn Fällen eingesetzt worden und ausschließlich mit richterlicher Erlaubnis. Das Bundesinnenministerium hält es für rechtlich in Ordnung sowohl Handys und Festnetztelefone als auch Internet-Telefonate abzuhören.

Es sei erlaubt Trojaner auf Rechnern einzusetzen um gesprochene Worte abhören zu können. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz findet hingegen dass bislang die Rechtsgrundlage für Eingriffe auf Rechner von verdächtigen Personen fehlt.

Nach den Worten des FDP-Innenexperten Max Stadler handelte es sich bei den Abhöraktionen des LKA Bayern sogar um heimliche Online-Durchsuchungen. In zwei Tagen wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden ob Online-Durchsuchungen erlaubt sind oder nicht.






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