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Mich hats bald vor Lachen vom Stuhl gekippt, als ich eben diese Mail bekommen habe:
von: Koenig Kollegen [koenig-kollegen @ chello.pl]
Betreff: Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post
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Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.
Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006 h**p: 217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
Danach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
Weitere Informationen erteilt Ihnen:
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Hintergrund ist diese Heise Newsmeldung.
Auszug davon:
| Zitat: |
Auszug:
Geschäftsleute, die Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen.
...
Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails.
...
So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma mitteilen, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist, und die des Handelsgerichts, an dem sie eingetragen ist. |
Und jetzt schon kommen die ersten Mails herein... ich muss ja zugeben, die Spammer sind schnell geworden.
Ab in den Spamordner und fertig
Grüssle Heiko
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