Techniklexikon / RA
RA - Registration Authority
Der Fachbegriff "RA" steht für "registration-authority"
und beschreibt eine mögliche Institution inmitten einer Sicherheitsinfrastruktur.
Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit der Certification-Authority ( CA ).
Diese dient dabei der Erfassung der entsprechenden persönlichen Daten. Die Registration-Authority
ist dabei die Überprüfungsstelle des Zertifikatenehmers ( ZN ) und schickt diesen
Antrag zur Zertifizierungsstelle wobei dann z.B. eine PIN-Nummer ebenfalls übertragen
wird.
Wähle einen Buchstaben um die enthaltenen Begriffe aufzulisten: [ A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N ]
[ O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z ]
[ Zurück ] |
weitere Begriffsdefinitionen zum Buchstaben R finden Sie hier:
|
|