Techniklexikon
Signaturgesetz-SigG
Signaturgesetz
Das Signaturgesetz besteht seit rund neun Jahren in Deutschland und übernimmt
die Regelung der Rahmenbedingungen bezüglich der Zertifizierungsinstanzen.
Dabei soll das Sicherheitsgesetz garantieren, dass digitale
Signaturen Sicherheit bieten (z.B. fälschungssicher sind). Bei den Zertifizierungsinstanzen
übernimmt die Bundesnetzagentur die führende Rolle und ist für die Lizenzvergabe
an die Zertifizierungsstellen - den Trust Centern - verantwortlich.
Ausserdem regelt das Signaturgesetz, dass die Trust Center
einen stets verfügbaren Sperrdienst, einen öffentlich zugänglichen Verzeichnisdienst
sowohl für die Zertifikate als auch Sperrungen unterhalten und müssen zudem
einen Dienst einrichten welcher digital unterzeichnete Daten mit einem Zeitstempel
markiert.
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