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Digitale Signatur
Die digitale Signatur Signatur im Techniklexikon ist ein asymmetrischer Schlüssel auf elektronischer Basis der dafür sorgt, dass die Identität einer Person sichergestellt wird. Dabei erfolgt die Verschlüsselung des Keys über den privaten Schlüssel des Absenders. Diesen kann der Empfänger mit dem öffentlichen Schlüssel auslesen.

Eine bestimmte EU-Richtlinie regelt, welche Anforderungen bezüglich der Sicherheit Sicherheit im Techniklexikon eine digitalen Signatur erfüllen muss. Dabei bestimmt die EU-Richtlinie bezüglich der digitalen Signatur, dass die Identität des Unterzeichners einer Signatur klar erkennbar und dieser als einziger die Kontrolle über das Zertifikat Zertifikat im Techniklexikon hat.

Dabei wachen Trustcenter Trustcenter im Techniklexikon über die Korrektheit der Zertifikate und die EU-Mitgliedsländer haben das Recht die Signaturen um weitere Anforderungen zu ergänzen. Vor Gericht sind digitale Signaturen mittlerweile als Beweismittel anerkannt falls ein Cyberkrimineller Cyberkrimineller im Techniklexikon damit kriminelle Aktivitäten gemacht haben sollte.

Nach dem Signaturgesetz ist eine digitale Signatur ein Siegel, welches per privaten Signaturschlüssel generiert wurde und für digitale Daten gilt. Mit einem öffentlichen Schlüssel der über ein integriertes Signaturschlüssel-Zertifikat der Zertifizierungsstelle verfügt, müssen der Signaturschlüssel-Inhaber und die Daten ohne Verfälschung erkennbar sein.



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