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Adware Anbieter Zango verliert Klage gegen Kaspersky
Veröffentlicht am Mittwoch, 05.September 2007 von Redaktion
Tja, was soll man dazu sagen. Da ist doch tatsächlich der US amerikanische Adware-Anbieter Zango gegen den russischen Antivirus Hersteller Kaspersky vor Gericht gezogen. Vor dem US Gericht versuchte der Werbesoftware Hersteller seine Adware als potenziell ungefährlich einstuffen zu lassen. Das Antivirenprogramm von Kaspersky erkennt bisweilen diese Software als das, was sie auch ist, nämlich potenziell unerwünscht.
Eugene
Kaspersky, CEO von Kaspersky Lab. sagte zu diesem Urteil "Wir sind froh
über dieses Urteil, denn es entspricht den Interessen der Anwender. Dieser
wichtige Präzedenzfall macht es uns möglich, unsere Kunden weiterhin
ungehindert vor jeglicher schädlicher und unerwünschter Software zu
schützen".
Der vorsitzende Richter John Coughenour begründete seine für die
Antivirus-Industrie äußerst wichtige Entscheidung damit, dass Kaspersky
Lab gemäß dem Communications Decency Act nicht zur Verantwortung
gezogen werden könne. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: "Kein
Anbieter oder Nutzer interaktiver Computerservices kann für jegliche bewusste
und in gutem Glauben vorgenommene Handlung zur Verantwortung gezogen werden,
die den Zugriff auf Materialien beschränkt, welche der Anbieter oder Nutzer
für unanständig, anstößig, lasterhaft, Gewalt verherrlichend,
belästigend oder aus anderen Gründen für unerwünscht hält
oder für jegliche andere Handlungen, die zum Zwecke der Bereitstellung
technischer Mittel zur Zugangsbeschränkung zu derartigen Materialien an
Informations-Provider oder andere Personen vorgenommen werden."
Das vorliegende Gerichtsurteil schützt das Recht des Anwenders, selbst
zu entscheiden, welche Software auf seinem Computer zugelassen wird und es bestätigt
das Recht von Antivirus-Herstellern, ungehindert jegliche Software zu blockieren,
die nach ihrer Meinung auf den Computern ihrer Kunden unerwünscht oder
potenziell gefährlich ist. Die Produkte von Kaspersky Lab erfüllen
genau diese Funktion, wobei die Anwender selbst auswählen können,
welche verdächtige Software blockiert und welche zugelassen werden soll.
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