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Aktuell kursiert eine neue Version des BKA Trojaners im Internet
Veröffentlicht am Montag, 25.März 2013 von Redaktion
Seit einigen Jahren wird immer wieder vor neuen Versionen des sogenannten BKA-Trojaners gewarnt. Die Schadsoftware ist immer auf der Suche nach Rechnern mit Sicherheitslücken. Sobald der digitale Schädling fündig geworden ist, nistet sich dieser in den gefährdetem PC ein, um diesen beispielsweise zu sperren. Damit der Rechner wieder freigeschaltet wird soll das potentielle Opfer eine bestimmte Summe zahlen.
Meist wird den ahnungslosen Internet-Nutzer vorgeworfen, dass auf seinem Computer jugendpornografisches Material gefunden worden sei, welches dieser vorgeblich in Umlauf bringen würde. Aktuell warnt das Bundeskriminalamt / BKA vor einer neuen Variante der seit einigen Jahren bekannten Schadsoftware, welche von ihren Opfern Lösegeld für die Freigabe des gesperrten Rechners fordert.
Wie bereits von früheren Versionen bekannt, erscheint auf dem Bildschirm der infizierten Computers ein Fenster, welches nicht weggeklickt werden kann. Offenbar um der Anschuldigung einen offiziellen Anstrich zu verleihen und ihre Behauptung zu untermauern missbrauchen die Betrüger das BKA-Pressestellen-Logo. Im aktuellen Fall / Erpressungsversuch werden dem User 4 Fotos gezeigt, wobei diesem zugleich suggeriert und unterstellt wird, dass es sich vorgeblich um strafbewehrte jugendpornografische Darstellung handeln soll.
Des Weiteren wird den Opfern unterstellt, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei. Das BKA erklärt in dem Kontext: "Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber der Meldung!" Zugleich werden alle Betroffenen aufgefordert den Erpressungsversuch zu ignorieren und keinesfalls die geforderte Summe zu zahlen. Damit ihr Rechner vorgeblich wieder freigeschaltet wird, werden die Opfer im aktuellen Fall zu einer Zahlung von 100 Euro via uKash oder Paysafecard aufgefordert.
Vorgeblich sollen die Opfer nach der Zahlung für die Entsperrung ihres PCs einen speziellen Code erhalten. Ist ein Rechner jedoch mit dem digitalen Schädling infiziert so wird auch eine Lösegeldzahlung nichts daran ändern. Jedem Internet-Nutzer sollte jedoch bewusst sein, dass man sich in Deutschland nicht mit der Zahlung einer bestimmten Summe vor rechtlichen Schritten freikaufen kann.
Um sich bestmöglich vor Übergriffen zu schützen, sollten Betriebssystem und Antiviren-Software immer auf aktuellen Stand gehalten werden und alle bereitgestellten Updates für alle installierten Programme möglichst Zeitnah installiert werden. Links zum Thema:
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