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Apple kann sich erneut ueber eine Patenterteilung freuen
Veröffentlicht am Donnerstag, 05.Dezember 2013 von Redaktion


Am Dienstag wurde dem US-Konzern Apple von dem US-Patent- und Markenamt das Patent für eine Gerätesteuerung per Gesichtswahrnehmung und -erkennung erteilt. Der Patent-Antrag für diese neue Technik, welche das Gesicht des Nutzers bei eingehenden Nachrichten erfassen und mit gespeicherten Bildern abgleichen kann, wurde von Apple bereits im Jahr 2008 gestellt.



Seit Dienstag dem 3.Dezember 2013 kann sich der US-Konzern Apple erneut über eine Patenterteilung freuen. Berichten zufolge wurde dem amerikanischen Unternehmen, welches sowohl Computer und Unterhaltungselektronik als auch Betriebssysteme und Anwendungssoftware herstellt, von dem US-Patent- und Markenamt das Patent für eine Gerätesteuerung durch Gesichtswahrnehmung und -erkennung erteilt.

Der Antrag für das Patent, welches die Nummer 8.600.120 trägt, wurde bereits im Jahr 2008 von Apple gestellt. Mit der Technik soll es möglich sein, dass ein Gerät in welches die Technik integriert ist, das Gesicht des Nutzers bei eingehenden Nachrichten erfassen kann. Bei eingehenden Nachrichten, sei es per Anruf oder auch bei e-Mails wird das Gesicht des jeweiligen Nutzers mit den auf dem Gerät hinterlegten Bildern vergleichen.

Bei Übereinstimmung hat sich der Nutzer Autorisiert und der Zugriff auf das betreffende Gerät wird freigegeben und die Details der eingegangenen Nachrichten werden angezeigt. Kann die Technik jedoch keine Übereinstimmung feststellen, so wird der Zugriff auf das Gerät verwehrt und der Bildschirm bleibt dunkel. Apple soll in seiner Patentschrift darauf hinweisen, dass die Technik für die Gesichtserkennung als Zugriffskontrollmechanismus nützlich sei.

Darüber hinaus soll die Technik durchaus auch für andere Anwendungsfälle praktisch sein. So könne die Gerätesteuerung durch Gesichtswahrnehmung und -erkennung auch bei einem Computer eingesetzt werden, so dass dieser feststellen kann ob ein Nutzer noch davor sitzt oder nicht. Falls der User noch untätig davor sitzt könnte so verhindert werden, dass der Bildschirmschoner automatisch nach einer vorgegebenen Zeit gestartet wird.


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