Auch auf Facebook koennen Daten geschuetzt werden
Veröffentlicht am Donnerstag, 27.Oktober 2011 von Redaktion
Der Umgang mit Nutzerdaten auf Facebook ist immer wieder ein Kritikpunkt bei Deutschen Datenschützern. Die Facebook-Praktik via "Gefällt mir Button“ Daten zum Surfverhalten seiner Mitglieder zu sammeln verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht. Mitglieder des beliebten Sozialen Netzwerkes sind der Datensammelwut jedoch nicht vollkommen hilflos ausgeliefert. Facebook-Mitglieder können ihre Daten durchaus auch selber schützen.
Der Umgang mit Nutzerdaten auf Facebook wird immer wieder von Datenschützern kritisiert. Die Facebook-Praktik via "Gefällt mir Button“ Daten zum Surfverhalten seiner Mitglieder zu sammeln verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht. Laut eigenen Aussagen hat das soziale Netzwerk seit September 2011 weltweit rund 800 Millionen Mitglieder.
Am 24. Oktober 2011 stellten sich der Facebook-EU-Policy Chef Richard Allan sowie auch Per Meyerdierks, der Datenschutzbeauftragte von Google im Bundestag den Fragen der Abgeordneten und Datenschutzbeauftragten zum Thema Datensicherheit in sozialen Netzwerken. Ein Kompromiss in Puncto "Gefällt mir Button“ konnte jedoch nicht erarbeitet werden. Allerdings sind User der Datensammelwut nicht hilflos ausgeliefert.
Wer verhindern möchte, dass seine persönlichen Daten mit einer IP-Adresse verknüpft wird sollte sich bei Facebook ausloggen sobald er im Internet surft. Daten lassen sich nur zuordnen, solange der User bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt ist. Auch Browser-Plug-Ins wie "Facebook Blocker“ für Firefox und Safari und "Facebook Disconnect“ für Chrome helfen die persönlichen Daten zu schützen. Jedes Facebook-Mitglied hat es in der Hand in seinem eigenen Profil seine Daten via Privatsphäre-Einstellungen zu schützen.
Des Weiteren empfehlen Sicherheitsexperten beim Veröffentlichen von Einträgen die folgenden Regeln zu beachten:
1. Stellt ein Nutzer einen Kommentar auf die Pinnwand eines anderen, so gelten dafür die Privatsphäreneinstellungen des Originalbeitrags, und die können weniger restriktiv sein, als die eigenen, etwa lesbar für "Freunde deiner Freunde“.
2. Schränkt ein Nutzer den Kreis derer ein, die einen Beitrag sehen können, so ist diese Einstellung nicht endgültig. Kommentiert später ein Freund diesen Eintrag und hat Verbindung zu jemand, der nicht zum ursprünglichen Leserkreis gehört, so kann dieser den gesamten Eintragsverlauf sehen. Also Vorsicht mit Einträgen!
3. Antwortet ein Nutzer auf eine Einladung zu einem öffentlichen Event oder publiziert etwas auf einer öffentlichen Seite, so kann er die Privatsphäreneinstellung seines Eintrags nicht selbst bestimmen. Er kann lediglich den Beitrag vor der eigenen Chronik („Timeline“) verstecken.
4. Alles, was ein Nutzer mit der Einstellung "öffentlich“ oder "Freunde deiner Freunde“ veröffentlicht, kann im Ticker von Leuten auftauchen, die er nicht zwangsläufig kennt.
Mit der richtigen Browsereinstellung und ein wenig Vorsicht sind Facebook-Mitglieder der Datensammelwut des sozialen Netzwerkes nicht hilflos ausgeliefert. Links zum Thema:
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