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BGH beschliesst Spam-Urteil
Veröffentlicht am Freitag, 16.November 2007 von Redaktion


Das BGH hat laut einem Bericht von haufe.de ein neues Urteil verabschiedet und betrifft unverlangt zugeschicke Werbenachrichten also Spam-SMS. Nach diesen Urteil sind Mobilfunkunternehmen nun dazu verpflichtet die Informationen über den Versender auch an Privatpersonen zu geben.



Wenn sich ein Mobilfunkkunde wegen einer unverlangten Spam-SMS genervt oder belästigt fühlt, so kann er nun sehr einfach herausfinden wer der Absender ist und darf diese Informationen von seinen Mobilfunkanbieter verlangen. Diese Informationen beinhalten auch die Adresse und Namen des Verursachers der Spam-SMS.

Ein Mobilfunkkunde des Mobilfunkunternehmens T-Mobile hatte eine ungewünschte Werbe-SMS von einem T-Mobile Mobilfunkanschluss erhalten. Er hatte dann um die Herausgabe der Absenderdaten gebeten allerdings wurde ihm diese Auskunft verweigert. Weil der Kunde bereits in Vorinstanzen sein Recht erfolgreich eingeklagt hatte, hat sich das BGH diesen Urteilen nun angeschlossen. Die unerwünschten Werbe-SMS sind laut den Richtern gleich bedeutend wie unverlangte Werbeanrufe.






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