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Bank haftet bei Phishing-Schaden
Veröffentlicht am Freitag, 11.Juli 2008 von Redaktion


Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Wiesloch sind nun Banken dazu verpflichtet, einen finanziellen Schaden der durch Phishing bei einem Kunden entstanden ist, zu begleichen und diese Schäden liegen laut BKA-Präsident Jörg Zielke bei 4.000 - 4.500 Euro pro Fall. Im vergangenen Jahre haben Menschen in Deutschlan durch Phishing rund 18 Millionen Euro an Cyberkriminelle verloren. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen. Das Urteil des Wieslocher Amtsgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig aber es ist durchaus möglich dass es zu einem Präsidenzfall werden könnte.



„Diese Entscheidung hat für Banken schwerwiegende finanzielle Folgen. Mehr denn je brauchen Banken von nun an leistungsstarke, präventive Anti-Phishing-Lösungen. Doch nicht allein die Banken sind die Leidtragenden beim Phishing. Unsere aktuelle Studie zur Internetkriminalität, der sogenannte „Brandjacking Index Spring 2008“, zeigt, dass Phisher sich zunehmend auch gegen Payment Services richten. Das Vertrauen der Kunden stellt den höchsten Wert bei Banken dar - dieses Vertrauen zu schützen sollte deshalb für Banken das höchste Ziel sein“, erklärte Dieter Wichmann, der Sales Manager bei MarkMonitor ist in Bezug auf Phishing.

Das Phishing und Cybersquatting könnte in absehbarer Zeit aber massiv zunehmen. Denn die Internetverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) möchte dass die Domains in Zukunft frei gewählt werden können. Dies würde es dann ermöglichen nicht nur Endungen wie .de oder .net zu nehmen sondern könnte auch .olsberg oder .jennifer nehmen. Diese dann neue Vielzahl an Domains eröffnet Cyberkriminellen, Phishing-Kriminellen und Cybersquattern ein lukratives Feld für ihre kriminellen Aktivitäten.






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