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Bundesdatenschuetzer fordert mehr Transparenz bei Behoerden Datenpannen
Veröffentlicht am Mittwoch, 13.Juli 2011 von Redaktion
Nachdem Hacker in der Nacht von dem 7. auf den 8. Juli 2011 Daten eines Observationssystems des Zolls gestohlen und online gestellt haben fordert der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar auch von Behörden einen transparenter Umgang mit Datenpannen. Für Unternehmen besteht bereits seit dem 1. September 2009 die Pflicht, gravierende Datenpannen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Seit vielen Wochen beweisen unterschiedliche Hackergruppen mit ihren Angriffen wie viele Sicherheitslücken es bei Unternehmen und auch Staatlichen Einrichtungen gibt. Nachdem Hacker in der Nacht von dem 7. auf den 8. Juli 2011 Daten eines Observationssystems des Zolls gestohlen und online gestellt haben fordert der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass auch Behörden transparenter mit Datenpannen umgehen sollen.
Seit dem 1. September 2009 besteht bereits für private Unternehmen die Pflicht, gravierende Datenpannen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Des Weiteren müssen private Unternehmen die von dem Problem Betroffenen informieren. Die Gruppe "no name crew" erklärte, dass sie für den Datendiebstahl von dem Server der Bundespolizei verantwortlich sei. Noch ist unklar wie es der Gruppe gelingen konnte Daten von einem Server der Bundespolizei auszuspionieren.
Der oberste Datenschützer, Peter Schaar erklärt in dem Zusammenhang: "Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sensibler personenbezogener Daten sind unverzüglich die hiervon Betroffenen sowie die Aufsichtsbehörden zu unterrichten.“ Mehr Transparenz bei Datenpannen ermöglicht es den Betroffen umgehend Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, umso eventuellen negativen Konsequenzen vorzubeugen. Die Informationspflicht bei Datenpannen soll die hierfür verantwortlichen Stellen dazu animieren mehr Augenmerk auf Datensicherheit und Datenschutz zu legen.
Der oberste Datenschützer erklärt: "Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum hier für Datenschutzverstöße staatlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.“ Eine derartige Reglung befindet sich bereits in dem Datenschutzgesetz des Landes Berlin, argumentiert Peter Schaar und fordert: "Der Bund sollte diesem guten Beispiel folgen."
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