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Datenschuetzer sehen ihre Kritik bezueglich des Swift-Abkommen bestaetigt
Veröffentlicht am Donnerstag, 10.März 2011 von Redaktion


Das Swift-Abkommen wurde bereits vor seiner Einführung von Datenschützern kritisiert. Aktuelle sieht es so aus als würden die Kritiker des Abkommens Recht behalten. Nach einem Bericht des Aufsichtsgremiums werden Anfragen aus den USA, bezüglich der Daten von Finanztransaktionen sehr viel weiträumiger und toleranter akzeptiert als dieses in dem Abkommen vorgesehen ist.



Bereits vor seiner Einführung durch das Europäische Parlament wurde das Swift-Abkommen von Datenschützer kritisiert. Diese im Vorfeld laut werdende Kritik scheint sich nun zu bestätigen. Nach einem Bericht des Aufsichtsgremiums akzeptiert Europol / das Europäische Polizeiamt mit Sitz in Den Haag, Anfragen aus den USA bezüglich der Daten von Finanztransaktionen sehr viel weiträumiger und toleranter als dieses in dem Abkommen vorgesehen ist.

Diese großzügige Auslegung des durch das Europäische Parlament gebilligte Abkommens bestärkt Datenschützer in ihrer Vermutung, dass die Datenschutz-Vereinbarung zwischen den USA und der EU nicht ernst genommen wird. Ende Januar 2011 wurde bereits bekannt, dass es für US-Fahnder kein Problem war in innereuropäische Überweisungen Einblick zu erhalten.

In einem gemeinsamen Bericht des Europol-Aufsichtsgremiums vom 1. März 2011 ist zu lesen: "Zum Zeitpunkt der Inspektion (am 11. November 2010) hatte Europol vier Anfragen nach Swift-Daten erhalten. Diese vier Anfragen sind ihrer Natur nach praktisch identisch und verlangen – in abstrakten Formulierungen – breite Datentypen, darunter auch Daten von EU-Mitgliedstaaten. Nach Lage der Dokumentation ist in Anbetracht ihrer abstrakten Natur eine angemessene Bewertung dessen, ob die Anfragen den Anforderungen (des Swift-Abkommens) entsprechen, nicht möglich."

Berichten zufolge wurden von dem Finanzministerium der USA zusätzlich mündliche Anfragen an Europol gerichtete, welche jedoch auf Anforderung der USA nicht schriftlich festhalten werden sollten. Durch diese Vorgehensweise konnten die Datenschutzinspektoren nicht überprüfen, in wie fern diese undokumentierten zusätzlichen mündlichen Anfragen mit den Anforderungen des Swift-Abkommens konform gehen. Auf Veranlassung von Europol / des Europäischen Polizeiamtes wurde ein Großteil des Berichtes des Aufsichtsgremiums als Geheim eingestuft.

Diese primäre Geheimhaltung des Berichtes wird von dem Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wie folgt kritisiert: "Ich bewerte es äußerst kritisch, dass die geheimen Feststellungen der Öffentlichkeit und auch dem Europäischen Parlament nicht mitgeteilt werden sollen." Weiter fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte: "die Beschränkungen und Verfahrensvorgaben durch die US-Anfragen strikt beachtet werden." Des Weiteren macht sich Peter Schaar Gedanken darüber, dass "Europol die ihm zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen" wolle.


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