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Einsatz staatlicher Spionagesoftware muss geregelt werden
Veröffentlicht am Montag, 24.Oktober 2011 von Redaktion


Seit Anfang Oktober 2011 bekannt wurde, dass der Chaos Computer Club eine ihm zugespielte Software als staatliche Spionagesoftware identifizierte beherrscht das Thema Bundestrojaner die Schlagzeilen und beschäftigt Politiker aller Parteien. Berichten zufolge denkt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beispielsweise über schärfere Gesetze beim Einsatz der staatlichen Spionagesoftware nach.



Der Bundestrojaner ist aktuell ein Streitthema in der breiten Öffentlichkeit und quer durch alle Parteien. Seit vor 2 Wochen bekannt wurde, dass der Chaos Computer Club / CCC eine ihm zugespielte Software als staatliche Spionagesoftware demaskierte beherrscht das Thema Bundestrojaner die Schlagzeilen.

Berichten zufolge denkt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Schutz der Privatsphäre beispielsweise über schärfere Gesetze im Kontext mit dem Einsatz der staatlichen Spionagesoftware nach. Die Bundesjustizministerin erklärte:

"Ich schließe ja überhaupt nicht aus, dass wir nach Aufklärung des Sachverhaltes insgesamt ein Gesetz zum besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dann auch auf den Weg bringen."

In dem Zusammenhang fordert die FDP Politikerin, dass ein Trojaner, welcher zum Einsatz kommt um eine Kommunikation via Internet abzuhören, "darf nicht mehr können als auch allein laufende Telekommunikationsüberwachung.

Nach Ansicht der Politikerin müsse dieses auch einschränkend in alle betreffenden Gesetze integriert werden. Infrage kommen beispielsweise, das Verfassungsschutzgesetz, die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalgesetz, das Zollfahndungsdienstgesetz ober auch das Bundesnachrichtendienst / BND-Gesetzt. Leutheusser-Schnarrenberger erklärt:

Es "bietet sich ja vielleicht an, auch hier ein Artikelgesetz zu machen zum besseren Schutz des Kernbereichs." Der Einsatz der staatlichen Spionagesoftware fordert klare Regeln. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier erklärt: "Ich halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der Strafprozessordnung explizit regelt."


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