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FBI muss Beweise gegen Megaupload offenlegen
Veröffentlicht am Donnerstag, 31.Mai 2012 von Redaktion
Der ehemalige Hacker Kim Schmitz darf nach Einschätzung der Richter in Neuseeland keine faire Verteidigung wahrnehmen, wenn er keine Einsicht in die Akten der US-Bundespolizei FBI bezogen auf seinen mittlerweile geschlossenen Filehoster Megaupload erhalten sollte. Nach der Entscheidung eines neuseeländischen Gerichts muss das FBI seine Dokumente offenlegen auf deren Basis der Datenhoster abgeschaltet wurde.
Die gesammelten Beweise dienten als Grundlage für die Abschaltung von Megaupload und der Verhaftung von Kim Schmitz. Er und seine Mitstreiter wurden im Januar verhaftet und dürfen sich seit wenigen Monaten wieder relativ frei bewegen.
Der umstrittene Millionär erhielt seine Luxuswagen zurück, darf einmal am Tag schwimmen und das Internet nutzen. Die Offenlegung der Beweise lehnten die USA allerdings sofort ab. Nach Einschätzung der US-Ermittler habe Schmitz durch Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen US-Dollar erzielt.
Wenn Schmitz verurteilt werden sollte, muss er wegen Geldwäsche und krimineller Geschäft im schlimmsten Fall für zwanzig Jahre hinter Gitter. Einer weiteren richterlichern Entscheidung zufolge besteht bei Kim Schmitz keine Fluchtgefahr mehr und deshalb wurden die Bewährungsauflagen gelockert.
Die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt und die dafür angesetzte Anhörung soll am 20.August 2012 stattfinden. Die Betreiber von Megaupload zeichnen sich für Urheberrechtsletzungen in Höhe von 500 Millionen US-Dollar verantwortlich. Links zum Thema:
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