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Gerichtsurteil sagt Provider haftet bei Verlust einer Domain
Veröffentlicht am Montag, 11.Oktober 2004 von Redaktion
Heute veröffentlichte das Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil vom 30.04.2004, in dem es heißt, dass ein Provider für den Verlust einer Domain haftet.
Vor zwei Jahren stellte der Kläger fest, dass eine beim beklagten Provider gehostete Domain nicht mehr im Netz erreichbar war. Der Provider hatte vergessen die Gebühr für die betroffene .com-Domain an die US-Registrierungsstelle zu zahlen.
Die betroffene Domain hatte mittlerweile ein Domainregger registriert und bot dem früheren Inhaber diese für 2.888 Dollar an.
Zunächst wies das Amtsgericht Bad Vilbel die Klage ab aber laut Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main habe der Provider den Vertrag schuldhaft verletzt.
So habe der betroffene Provider die Domain nicht hinreichend überwacht und verwaltet, wodurch sich ein Schadensersatzanspruch des Klägers ergebe.
Der Ex-Domaininhaber hat Anspruch auf Zahlung der 2.888 Dollar und der Registrierungsgebühren damit eine Wiederherstellung der Domainadresse erfolgen kann.
Dass jetzt erlassene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist rechtskräftig.
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