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Google Street View Widerspruchsfrist von 4 auf 8 Wochen verdoppelt
Veröffentlicht am Freitag, 20.August 2010 von Redaktion


Der Suchmaschinen Gigant Google hat die Widerspruchsfrist für sein in Deutschland umstrittenes Projekt Street-View verdoppelt. Mit der Verlängerung der Einspruchsfrist von 4 auf nunmehr 8 Wochen geht Google einen Schritt auf die Datenschützer zu und gibt den Bürgern länger Zeit zum Beispiel die Unkenntlichmachung seines Gebäudes zu beantragen.



Der Suchmaschinen-Gigant Google scheint sich einsichtig zu zeigen und gibt besorgten Bürgern nun 8 Wochen Zeit, zum Beispiel die Unkenntlichmachung seines Gebäudes zu beantragen. Mit der Verdopplung der Einspruchsfrist für sein Projekt Street-View Deutschland geht Google einen Schritt auf die Datenschützer und besorgte Bürger zu. Es heißt, dass das Unternehmen neben der Verlängerung der Einspruchsfrist noch weitere Konzessionen gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Johannes Caspar gemacht habe.

Mit der nunmehr 8 Wochenfrist kann Google vermutlich gut leben. Der Suchmaschinenanbieter hat damit seinen guten Willen gezeigt und deutet damit an, dass die Bedenken von der Verbraucherministerin Ilse Aigner, den Datenschützern und besorgten Bürgern bei dem Unternehmen gehört und ernst genommen werden. Von Seiten der Street-View Kritiker war zu hören, dass die Bürger mit der 4 Wochen Widerspruchsfrist überrumpelt wurden. Zumal derzeit überall Urlaubszeit ist und vielen Betroffenen die Chance sich gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Eigentums zu wehren nicht gegeben wird.

Mit nun signalisierten Einsehen des Suchmaschinen-Gigant kann Google hoffen, dass sein Projekt Street-View Deutschland noch in diesem Jahr von dem Unternehmen in 20 großen Deutschen Städten gestartet werden kann. Das Projekt Street-View Deutschland könnte dann nach einer langen Ankündigung und viele Protesten realisiert werden. So sehr sich Kritiker des Projektes über den Erfolg freuen können, könnte man darüber spekulieren ob dahinter ein geplantes Konzept von Google steht. Das der Suchmaschinenanbieter zunächst unbequeme Projekt-Forderungen in den Raum stellt und hinterher einen geplanten Rückzieher macht, um so seinen guten Willen zu signalisieren.


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von Virenschutz.info Leser am Freitag, 20.August
Es ist schon sehr besorgnisseregend, dass der Gesetzgeber die Zustimmung zu einer Einspruchsfrist gutheist, dessen diesbezügliche Vorhaben er auf der Basis seiner Gesetzgebungspflicht und dem Datenschutz in der Informationstechnologie von vornherein unterbunden haben sollte.Da der Gesetzgeber so unfähig nicht sein kann stehen sich vermutlich die politischen und wirtschaftlichen Interessen sehr nah. Volkes Wille und Sachverstand sollten anderes wollen.


von Virenschutz.info Leser am Freitag, 20.August
ich werdekeine weiteren Daten von mir geben. Die habt ihr eh schon. Aber ich möchte Widrspruch einlegen, dass mein Anwesen in Google View nicht erscheint.


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