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Google setzt Remote Removal Funktion zur digitalen Schaedlingsbekaempfung ein
Veröffentlicht am Montag, 07.März 2011 von Redaktion


In der vergangenen Woche lokalisierte Google einige infizierte Apps in seinem Android Market. Der Suchmaschinen-Anbieter entfernte nach einem Hinweis des Projekts "Android Police" einige verseuchte Apps aus dem Android Market. Aktuell setzt Google seine "Remote-Removal-Funktion" ein um Schadsoftware von Geräten mit Android-Versionen vor 2.2.2. zu entfernen.



Nachdem Google in der vergangenen Woche nach einem Hinweis des Projekts "Android Police" einige Apps aus dem Android Market entfernt hat setzt das US-Unternehmen aktuell seine "Remote-Removal-Funktion" ein um Schadsoftware von Geräten mit Android-Versionen vor 2.2.2. zu entfernen.

Die zu entfernenden Apps waren mit einem Exploit versehen, welcher sich Systemzugriffe auf dem infizierten Gerät verschaffte und ausspionierte Daten an einen Server leitete. Innerhalb von 72 Stunden soll nun auf den entsprechenden Geräten ein Patch eingespielt werden mit welchem der Exploit entfernt werde. Aktuell ist ungewiss ob lediglich auf jenen Geräten auf welchen die Schadsoftware installiert war ein Patch installiert wird oder auf allen Geräte mit den anfälligen Android-Versionen.

In einem Blog-Eintrag des Suchmaschinen-Riesen ist zu lesen, dass der Konzern die Accounts der jeweiligen Entwickler abgeschaltet habe. Darüber hinaus hat Google auch strafrechtliche Schritte eingeleitet. Zusätzlich wird das US-Unternehmen weitere Vorkehrungen treffen, damit in Zukunft keine Möglichkeit mehr besteht, dass über den Android-Market Apps verteilt werden welche ähnliche Sicherheitslücken ausnutzen.

Alle Nutzer ab der Version Android 2.3 sind von dem Problem nicht betroffen. Mit der "Remote-Removal-Funktion" ist Google in der Lage die Schadsoftware aus der Ferne zu eliminieren. Jeder Nutzer eines internetfähige Mobiltelefons sollte sich bewusst sein, dass ein Smartphone ebenso wie jeder Computer mit einer ausreichenden Sicherheitssoftware ausgerüstet sein sollte.


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