THEMEN

Hacker Paragraph bedroht IT-Standort Deutschland
Veröffentlicht am Dienstag, 22.Juli 2008 von Redaktion


Der Hacker-Paragraph 202c StGB bedroht den IT-Standort Deutschland und schränkt die Arbeiten sowohl von Administratoren als auch Sicherheitsexperten ein. Denn der Paragraph verbietet den Einsatz von Hacker-Programmen. Die Experten des Chaos Computer Club (CCC) befürchten eine Reduzierung des Sicherheitslevels in Deutschland. Im vergangenen Jahr hatte die schwarz-rote Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, welches die Nutzung, Erstellung und Verbreitung von so genannten Hacker-Tools unter Strafe stellt.



Das Gesetz schließt das Verbot der Spionage sensibler Daten mit ein. Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun mit dem umstrittenen Gesetzestext befassen, denn der CCC hat eine Stellungnahme eingereicht. Laut der Stellungnahme ist der Hacker-Paragraph wenig sinnvoll und nicht zu einer Verbesserung der Sicherheitslage führen, nur weil "der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen begrenzt" werde.

"Dass die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr wirksam verteidigt werden können", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger.

Außerdem würde der Paragraph den Anwendern und Unternehmen die Möglichkeit nehmen ihre Rechner auf mögliche Sicherheitslecks zu überprüfen. Die Anwender und Softwarhersteller würden durch das Gesetz kriminalisiert wodurch das Sicherheitsniveau in Deutschland sinke. Zugleich bedeute dies einen Standortnachteil für die Wirtschaft und die Forschung.

Quelle: Chaos Computer Club (CCC)






letzten News

  DSGVO Besonnenheit statt Panik
 
  Schaedlinge im Netz So wird trotzdem sicher gesurft
  Gefahren aus dem Internet erkennen und vorbeugen
  Navigationsgeraete werden zunehmend von Smartphone und Tablet PC abgeloest

Kommentar:
Kommentare werden erst geprüft und dann freigeschaltet.

erlaubter HTML Code:
<b> <i> <em> <br> <strong> <blockquote> <tt> <li> <ol> <ul>
Security Code Security Code
  VIREN TICKER
weitere Informationen:
GhostSurf
Norton Anti Virus Software