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Landgericht Berlin Beschluss erweitert Schutz vor Spam
Veröffentlicht am Freitag, 23.Oktober 2009 von Redaktion
Ein am 16. Oktober 2009 ergangener Beschluss des Landgericht Berlin sieht der Antispam e. V. als wegweisend an. Das Landgericht Berlin hat zu Gunsten eines Berliner Rechtsanwalt entschieden, dass eine per Abmahnung erwirkte Unterlassungserklärung wegen unerbetener E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschränkt sein darf.
Ein Berliner Rechtsanwalt hat sich so erfolgreich, allerdings erst im zweiten
Anlauf, gegen unerbetene E-Mail-Werbung durchgesetzt und mit dem Beschluss eine einstweilige Verfügung in eigener Sache durchgesetzt (Az. 15 T 7/09). Mit seinem ersten Antrag ist er zuvor gescheitert, da dieser vom Amtsgericht des Berliner Bezirks Lichtenberg abgewiesen wurde.
In seinem Beschluss räumte das Landgericht Berlin ein, dass der Werbeversender nun einem höheren Risiko ausgesetzt sei, gegen die Auflagen zu verstoßen. Allerdings komme das nur zum Tragen, wenn der Werbeversender auch in Zukunft unzulässiger weise unerbetene E-Mail-Werbung versende. Für den Berliner Rechtsanwalt hat sich seine Hartnäckigkeit ausgezahlt und durch den von ihm erwirkten Beschluss, darf der Werbeversender nun an keine seiner E-Mail-Adressen mehr E-Mail-Werbung schicken.
Der von dem Berliner Rechtsanwalt erwirkte Beschluss wird von der Antispam
e.V (wo auch Virenschutz.info Mitglied ist). durchaus als wegweisend angesehen,
dass unerbetener E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den
Willen des Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschränkt sein darf, sondern
für
alle Email-Adressen gelten muß. Die in dem
Beschluss unterlegene Partei, die RTL Interactive GmbH, reagierte erstmal zurückhaltend.
Ein Sprecher des Senders erklärte, dass man den Beschluss noch nicht kenne
und zunächst dessen Zustellung abwarten wolle. Die RTL Interactive GmbH ist
für die Online-Aktivitäten des Fernsehsenders RTL zuständig und gehören wiederum
zum Bertelsmann Konzern.
Link zur Kanzlei
Stefan Richter
Link zur Presse bei Antispam e.V.
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