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Lediglich 4 Prozent der Angestellten wollen Olympia am Arbeitsplatz verfolgen
Veröffentlicht am Montag, 23.Juli 2012 von Redaktion


Angestellte, welche sich Wettkämpfe während der Arbeitszeit der vom 27. Juli bis 12. August 2012 in London stattfinden Olympischen Spiele anschauen wollen sollten dieses im Vorab mit ihrem Arbeitgeber abklären. Vermutlich wird nur ein geringer Teil der Angestellten mit einem Arbeitsplatz am einen Computer einige wenige Wettkämpfe per Video-Live-Stream im Web schauen. Einem Großteil aller Angestellten wird nicht erlaubt sein während der Arbeitszeit die Wettkämpfe zu verfolgen.



Der Start der Olympischen Sommerspiele in London rückt immer Näher. Im Internet sollen so viele Wettkämpfe wie nie zuvor übertragen werden. ARD und ZDF sollen geplant haben täglich bis zu 60 Stunden, in 6 parallelen Video-Livestreams, von den Olympischen Spielen zu übertragen.

Da in Deutschland die private Internet-Nutzung während der Arbeitszeit nicht gesetzlich geregelt ist sollten sportbegeisterte Angestellte, welche die Wettkämpfe auch während der Arbeitszeit verfolgen möchten, dieses vorher mit ihrem Arbeitgeber beziehungsweise mit der Personalabteilung abklären. Laut einer von dem Forschungsinstitut Forsa für den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. / BITKOM durchgeführten Umfrage werden 95 Prozent der Angestellten die Olympischen Spiele nicht während der Arbeitszeit verfolgen können.

57 Prozent der Arbeitnehmer, welche an einem Computer arbeiten der mit dem Internet verbunden ist wird es verboten sein die Wettkämpfe via Video-Livestream im Internet zu verfolgen. Weitere 20 Prozent haben einen Arbeitsplatz ohne Internetverbindung und 28 Prozent der befragten Arbeitnehmer interessieren sich nicht für Sport.

Der BITKOM empfiehlt allen Arbeitgebern für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz klare Regeln aufzustellen. Der Arbeitsrechtsexperte des BITKOM, Arne Gattermann erklärt:

"Berufs- und Privatleben verschmelzen zunehmend miteinander.“ Weiter führt der Arbeitsrechtsexperte des BITKOM aus: “88 Prozent der Arbeitnehmer sind auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten per e-Mail oder Handy erreichbar. Dies sollte auch umgekehrt bei der Frage der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gewürdigt werden.


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