Neuer JugendMedienStaatsVertrag JMStV 2011 zwingt Blog zur Aufgabe
Veröffentlicht am Donnerstag, 02.Dezember 2010 von Redaktion
Die Bundesregierung hat ein neues strenges JugendMedienStaatsVertrag JMStV 2011 beschlossen und das hat bereits schwere Auswirkungen im Internet. Das Gesetz tritt aller Wahrscheinlichkeit nach am 1.Januar 2011 in Kraft und hat dann für alle Webseitenbetreiber seine Gültigkeit. Der erste Blog hat nun die Folgen aus dem Gesetz gezogen und eine Einstellung seines Angebots zum Jahresanfang 2011 angekündigt. Es handelt sich um den beliebten Jugend-Blog VZlog.de, der auf Silvester 2010 seine Tore schließen wird. Zwar gibt das Jugendschutzgesetz den Webseitenbetreibern gewisse Optionen aber die seien für VZlog.de laut eigenen Angaben keine Optionen gewesen.
Die Bundesregierung hat ein neues strengeres Jugendschutzgesetz beschlossen und hat bereits schwere Auswirkungen im Internet. Das Gesetz tritt aller Wahrscheinlichkeit nach am 1.Januar 2011 in Kraft und hat dann für alle Webseitenbetreiber seine Gültigkeit. Der erste Blog hat nun die Folgen aus dem Gesetz gezogen und eine Einstellung seines Angebots zum Jahresanfang 2011 angekündigt. Es handelt sich um den beliebten Jugend-Blog VZlog.de, der auf Silvester 2010 seine Tore schließen wird. Zwar gibt das Jugendschutzgesetz den Webseitenbetreibern gewisse Optionen aber die seien für VZlog.de laut eigenen Angaben keine Optionen gewesen.
Die Konsequenz der Aufgabe des Blogs ist unerfreulich für die User, denn es wird keine neuen Artikel geben und kein Archiv zur Verfügung stehen. Der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp, der einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die Netzneutralität leistete will seinen Blog blog.koehnetopp.de ebenfalls aufgeben. Der Content soll Köhntopp zur Folge morgen offline gesetzt werden. Sollte er noch einmal was machen wollen, dann in einem Land welches Zukunft hat aber nicht in Deutschland. Die Betreiber einer Webseite oder Blogs müssen mit der Novellierung des Jugendmediendienststaatsvertrags (JMStV) ihre Internetseiten ab dem Jahr 2011 auf jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen. Die Webmaster sind dazu verpflichtet alle Maßnahmen zum Schutz der Jugend bezüglich der Inhalte zu treffen.
Der Gesetzgeber hat wie im Filmbereich ein Klassifizierungsstufen-System und setzt sich aus den Altersfreigaben ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren zusammen. Die Einordnungs-Pflicht gilt für jede Webseite. Ein Großteil der Webseiten-Betreiber wird wohl aus rein praktischer Sicht gesehen keine technische Altersprüfung oder "Sendezeitbeschränkung" einrichten müssen. Stattdessen müssen sie ihre Webseite der geplanten Kennzeichnung des JMStV folgend eine auslesbare Altersfreigabe nutzen. Die auslesbare Altersfreigabe ist seitens der Jugendschutzprogramme geplant.
Eine Hilfestellung zu dem Thema Altersfreigabe bietet die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) auf ihrer Webseite www.fsm.de an. Ganz unabhängig davon ob jemand eine kleine Webseite, Blog oder Konzernseite betreibt. Jeder Seitenbetreiber wird sich wohl mit dem neuen Jugendschutzgesetz befassen müssen. Das Gesetz sieht nämlich Bußgelder vor. Wer eine kommerzielle Webseite betreibt, der muss ab Januar 2011 mit einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs durch Mitbewerber rechnen falls die Inhalte nicht gekennzeichnet bzw. der Zugang beschränkt wird.
Einige Rechtsexperten rechnen mit einer regelrechten Abmahnwelle, die besonders kleinere gewerbliche Anbieter treffen könnte. Nach Angaben der Bundesländer soll das umstrittene Gesetz der "fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung tragen" und zu einer Stärkung des Jugendschutzes im Internt führen. Die Bundesländer haben dies nun umgesetzt indem sie die bisher gültigen Regelungen für den Offlinebereich auf die Onlineangebote übernommen haben. Es wird erwartet dass das Jugendschutzgesetz bis Mitte Dezember die letzten Hürden durch die verbleibenden Länderparlamente nehmen wird. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit seiner rot-grünen Regierung hat sich zu einer Zustimmung des Gesetzes entschlossen obwohl die Grünen bisher gegen diese neue Regelung im Jugendschutz waren. Es ist aber nach neuesten Meldungen weiterhin unklar ob NRW zustimmen wird oder nicht.
Der Internet-Blog VZlog.de gab zwar bekannt, dass die Alterskennzeichnung auf technischer Seite leicht umzusetzen sei aber dies hätte einen enormen Aufwand verursacht und rechtlich unsicher. Nach Angaben von VZlog.de können man sich keine Experten leisten, die jeden der 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und knapp 15800 Kommentare bewerten. Wenn die Bewertung selbst durchgeführt und dann falsch wäre dann hätte dies hohe Geldstrafen zur Folge. Die verbleibende Möglichkeit wäre es gewesen den kompletten Blog auf "Ab 18" zu setzen aber dies wäre VZlog.de nach nicht sinnvoll gewesen. Seit Monaten wird seitens der Kritiker auf die möglichen Konsequenzen des JMStV hingewiesen und sehen sich durch VZlog.de nun bestätigt.
Die geplante Kennzeichnungspflicht des Ministeriums zum Thema JugendMedienStaatsvertrag könnte zu Unsicherheit bei zahlreichen Webmastern führen. Die Webmaster könnten sich aufgrund der Unsicherheit dazu entschließen ihre Webseiten abzuschalten. Das deutsche Online-Jugendschutzgesetz ist bereits das weltweit strengste unter den demokratischen Staaten. Wer eine Webseite oder Blog betreibt, sollte sich mit dem Thema befassen und sie entsprechend überprüfen. Links zum Thema:
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