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Neues Internet Zensurgesetz von Horst Koehler unterzeichnet
Veröffentlicht am Donnerstag, 18.Februar 2010 von Redaktion
Am Mittwoch hat Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen unterzeichnet. In einer Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes hieß es, es hätten keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegeben, welche Köhler an einer Ausfertigung gehindert hätten. Köhler gehe davon aus, dass Kinderpornografie von der Bundesregierung entsprechend einer Stellungnahme von 4. Februar diesen Jahres effektiv und nachhaltig bekämpft würde.
Auf Druck der FDP sowie vor dem Hintergrund des Erfolges der Piratenpartei hatte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der Bundestagswahl für eine Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr geeinigt, welches von der großen Koalition kurz zuvor beschlossen wurde.
Grundsätzlich ist dieses Vorgehen nicht zulässig, da der Bundesregierung als reiner Exekutivgewalt das Handeln gegen den Wortlaut eines Gesetzes untersagt ist. Lediglich der Erlass einer so genannten Durchführungsbestimmung auf dem Wege eines Verwaltungsaktes ist möglich, wobei sich die Durchführungsbestimmung an den von dem jeweiligen Gesetz vorgegebenen Rahmen halten muss. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten besteht der einzig juristisch saubere Weg zu einer Abschaffung dieser ungewollten Regelung in dem Beschluss eines Aufhebungsgesetzes. Die Anträge für ein Aufhebungsgesetz werden am 25. Februar von den Oppositionsparteien in den Bundestag eingebracht.
Zur Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet soll ein umstrittenes Gesetz beitragen, woran jedoch nur wenige glauben. Kritiker sehen hierin vielmehr eine staatliche Zensur. Die Unionsfraktion fürchtet Presseberichten zufolge einen Gesichtsverlust und will den Anträgen somit nicht zustimmen. Sofern die Parteien sich nicht auf die Modalitäten einer Aufhebung einigen könnten, würde in Kürze ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in Kraft treten, welches von der Großzahl der Abgeordneten in dieser Form nicht mehr gewünscht ist. Zu den Gegnern des Internetzensurgesetzes gehöre nun auch die SPD, welche dem Gesetz im Juni 2009 zunächst zugestimmt hatte.
Am kommenden Montag findet, noch vor der nächsten Bundestagssitzung, die vorgeschriebene Sitzung des Petitionsausschusses statt, bei welcher als Initiatorin der Petition, Franziska Heine, Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegen das Internetzensurgesetz erhält.
Mit 134.000 Unterschriften war die Petition die erfolgreichste in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
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