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Opfer tragen Phishing Kosten
Veröffentlicht am Donnerstag, 16.November 2006 von Redaktion


Nach einem aktuellen Schiedsspruch des Ombudsmanns der Volksbanken müssen Kunden auf deren Rechner ein Trojaner eine Überweisung tätigt für den Schaden selbst aufkommen und dies ist die erste rechtliche Entscheidung zum Thema Phishing, berichtete die Financial Times Deutschland.


"Der Verweis auf den Anscheinsbeweis ist zu pauschal. Es kommt hier darauf an, ob der Kunde eine Pflicht zur Verwendung aktueller Anti-Viren-Software hat", sagte Georg Borges welcher Jura-Professor der Ruhr-Universität Bochum ist in Bezug auf die rechtliche Entscheidung zum Phishing.

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für alle Anwender die Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind denn jetzt müssen Sie der Bank beweisen dass eine Überweisung nicht selbst sondern durch einen Trojaner vorgenommen wurde. Außerdem müssen betroffene Anwender nachweisen wie der Trojaner das Geld überwiesen hat.

Das Phishing gehört zu den größten virtuellen Gefahren im Internet und wird von Cyberkriminellen genutzt um mit Trojanern, Phishing-Mails oder Phishing-Webseiten an sensible persönliche Informationen wie Bankdaten zu gelangen. Damit verursachen die Cyberkriminellen jährlich bei Privatanwendern und Unternehmen finanzielle Schäden in Milliardenhöhe.






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