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RTL im Visier von Anonymous
Veröffentlicht am Freitag, 26.August 2011 von Redaktion


Die Hackergruppe Anonymous hat TV-Zuschauer aufgerufen den Sender RTL zu boykottieren. Darüber hinaus verkündete die bekannte Hackergruppe, dass von Ihnen die "Operation RTL" gestartet wurde. Offenbar hat ein Beitrag von RTL-Explosiv nicht nur viele Besucher der Gamescom verärgert sonder auch das Hackerkollektiv derart erzürnt, dass der Sender nun in das Visier von Anonymus geraten ist.



Ein am 19. August 2011 von RTL gesendeter Beitrag zur Gamescom hat unzählige Messebesucher derart verärgert und offenbar für unzählige Protest gesorgt, dass sich mittlerweile sowohl einer der verantwortlichen Redakteur als auch der Sender dafür entschuldigt haben.

Der Beitrag der Sendung Explosiv hat offensichtlich nicht nur Besucher der Kölner Messe verärgert. Mittlerweile hat sich die bekannte Hackergruppe Anonymous zu Wort gemeldet und alle Fernsehzuschauer aufgerufen den Sender zu boykottieren. Überdies hat die Gruppe verkündet, dass die Gruppe die "Operation RTL" gestartet habe.

Mit einem Video hat sich Anonymous zu dem RTL-Beitrag zu Wort gemeldet. Die Hackergruppe erklärt: "Ihre Darstellung der Gamer-Community ist eine bodenlose Frechheit. Welche Folgen die "Operation RTL“ für den Sender hat wurde von der Gruppe bisher nicht weiter spezifiziert. In dem Beitrag wurden die Gamer / Spieler unter anderen als Computer-Freaks bezeichnet.

Eine Messehostess unterteilte die Spieler beispielsweise in unterschiedliche Kategorien. Ihrer Meinung nach gibt es unter anderen Spieler die ungern und eher selten das Bad aufsuchen oder aber auch jene Spieler die keinen Wert auf ihr Äußeres legen. Auf seiner Facebook-Seite entschuldigte sich einer der verantwortliche Redakteur für den Beitrag. Seiner Meinung nach sollte der Beitrag lustig sein.

Dieses ist offensichtlich völlig misslungen. In einer offiziellen Stellungnahme entschuldigte sich RTL: "Die Verallgemeinerung und Überzeichnung des Beitrags war ein Fehler. Wenn wir damit Gefühle verletzt haben sollten, entschuldigen wir uns ausdrücklich dafür. Nun bleibt abzuwarten was Anonymous mit der Operation RTL meint und wann die Öffentlichkeit mehr von der Aktion erfährt. Anonymous ist dafür bekannt Sicherheitslücken aufzudecken und in Datenbanken einzubrechen.






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von Virenschutz.info Leser am Freitag, 26.August
Offen gestanden, wenn es Bertelsmanns RTL ein paar Tage nicht gibt juckt das wohl auch kaum wen mit Hirn.


von Virenschutz.info Leser am Freitag, 26.August
"In dem Beitrag wurden die Gamer / Spieler unter anderem als Computer-Freaks bezeichnet." Lächerlich. Wir wurde als stinkende, hässliche, fette, langhaarige Suchtis dargestellt. DAS müsste da stehen. Und es haben sich nicht nur die Besucher der Messe beschwert sondern nahezu die gesamte deutsche Gamerszene sowie viele andere Internetnutzer. Ich mag es übrigens nicht, wie sie 3 mal erwähnen, RTL habe sich ja entschuldigt. Wie kann man diesen niveaulosen Fernsehsender auch noch in Schutz nehmen?!


von Virenschutz.info Leser am Samstag, 27.August
Ist doch sowieso nur Müll, was der Sender zeigt!


von Virenschutz.info Leser am Samstag, 27.August
http://www.youtube.com/watch?v=-k_nAZnJJBU We are Anonymous. We are Legion. We do not forgive. We do not forget. Expect us!


von Virenschutz.info Leser am Freitag, 26.August
§ 130 des Strafgesetzbuch Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


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