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Rundfunkgebuehrenpflicht fuer Computer wurde bestaetigt
Veröffentlicht am Donnerstag, 04.Oktober 2012 von Redaktion


Das Bundesverfassungsgericht hat nun bestätigt, dass für einen Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Dabei ist es offenbar unerheblich ob der Computernutzer mit seinem PC Radio oder Fernsehsendungen empfängt oder nicht. Bisher beträgt die monatliche Grundgebühr bei 5,76 Euro. Ab 2013 soll für jeden Haushalt eine Pauschale von 17,96 pro Monat erhoben werden.



Bereits im Oktober 2010 kritisierte ein Teil der Öffentlichkeit den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Computer mit Internet-Anschluss Rundfunkgebührenpflichtig sind, da mit ihnen Hörfunk- so wie auch Fernseh-Sendungen empfangen werden können.

Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Dabei war es offenbar unerheblich, dass der Anwalt versicherte, dass er seinen Rechner nicht nutzen möchte um Radiosendungen zu empfangen. Nun wurde von dem Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass für einen Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren gezahlt werden muss.

Offenbar genügt es bereits, dass man mit seinem Rechner Rundfunk- und Fernsehsendungen anschauen könnte. Auch wenn man dieses gar nicht vorhat werden Rundfunkgebühren fällig. Aktuell beträgt die Grundgebühr 5,76 Euro. Doch bereits im nächsten Jahr werden pro Haushalt Pauschal 17,98 Euro zu entrichten sein. Dabei soll es unerheblich sein, welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.

Es gibt sicherlich unzählige Computer, welche beispielsweise in Schulen, in Büros oder einer Werkstatt stehen, an welchen tagtäglich gelernt oder gearbeitet wird und bestimmt nicht Radio gehört wird oder gar Fernsehsendungen angeschaut werden. Ob auch hier der Grundsatz zählt, alleine die Tatsache, dass der Rechner mit dem Internet verbunden ist versetzt die Schule oder Arbeitgeber in den Status eines Rundfunkteilnehmers?


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