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Spam over IP soll eine Ordnungswidrigkeit werden
Veröffentlicht am Mittwoch, 07.Februar 2007 von Redaktion
Die Bundespartei Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach Callcenteranrufe (SpIT, Spam over IP) zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Die Überwachung dieses Gesetzes soll nach Vorlage dieses Entwurfes die Bundesnetzagentur übernehmen.
Zitat:
"Vorab- Belästigende Werbung durch unerwünschte Telefonanrufe
ist zu einem massenhaft auftretenden Problem
für Verbraucher und Verbraucherinnen geworden. Die Verbraucherverbände
weisen darauf hin, dass
täglich Tausende Rechtsverstöße gegen das gesetzliche Verbot
von Telefonwerbung stattfinden. Allein im
ersten Quartal 2006 hat die Gesellschaft für Konsumforschung 82,6 Millionen
telefonische
Werbekontakte gemessen. Eine nicht repräsentative Online-Umfrage der Verbraucherzentralen
im
Sommer 2006 hat zudem gezeigt, dass sich 95 Prozent der insgesamt 3 .500 Teilnehmerinnen
und
Teilnehmer durch unerwünschte Werbung belästigt fühlen.
Im Jahr 2004 hat die rot-grüne Bundesregierung das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG)
umfassend novelliert und Verbraucherinnen und Verbraucher als Schutzobjekte
in das Gesetz eingeführt.
In § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG wurde ausdrücklich vorgesehen, dass bereits
ein erstmaliger Werbeanruf ohne
vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers bzw. der angerufenen Verbraucherin
(so genanntes
cold calling) unzumutbar und als unlautere Wettbewerbshandlung verboten ist.
Leider wird dieses Verbot
von den Marktteilnehmern nicht oder nur unzureichend beachtet."
Zitat Ende
Nun, ich denke, dass eine klare Regelung sehr von Vorteil wäre, jedoch
wird es in der Praxis kaum nachvollziehbar sein. Wenn hier die Anrufe kommen
in denen ich freundlich nach Glücksspiel in Verbindung mit einem Prominenten
gefragt werde, dann ist immer die Nummernanzeige deaktiviert und beim Nachfragen
um welche Agentur es sich handelt, da habe ich noch nie Auskunft bekommen. Es
wurde dann immer aufgelegt seitens des Callcenter Mitarbeiters.
Wenn ich nun aber drauf eingehe und ein Los bestellen möchte, dann habe
ich in diesem Zusammenhang eine geschäftliche Verbindung geschlossen und
dann sind wiederum Anrufe und Mails erlaubt. Soweit meine Laienauffassung.
Zur
Gesetzesvorlage
Rechtsanwalt
Dr.Bahr
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