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Speichermedien droht Preisanstieg bis zu 30 Prozent
Veröffentlicht am Dienstag, 29.Mai 2012 von Redaktion


Einige Verwertungsgesellschaften fordern, dass Speichermedium ab dem 1. Juli 2012 mit einer Sonderabgabe bis zu 2 Euro belegt werden. So sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Die drohende Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten werden vom BITKOM kritisiert. Berichten zufolge plant der BITKOM gegen diese Forderung vor einer Schiedsstelle gerichtlich vorzugehen.



Berichten zufolge fordern einige Verwertungsgesellschaften, dass USB-Sticks und Speicherkarten ab 1. Juli 2012 mit einer Sonderabgabe von bis zu 2 Euro belegt werden. So wollen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte/ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst offenbar erreichen, dass legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

Die drohende Verteuerung von bis zu 30 Prozent von USB-Sticks und Speicherkarten werden vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. / BITKOM kritisiert. Bisher wurden für die Kopierabgabe 10 Cent verlangt. Für seine Mitglieder übernahm der BITKOM hiervon 2 Cent.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte / ZPÜ hatte jedoch Ende 2011 diese Übereinkunft zwischen dem BITKOM und den Verwertungsgesellschaften aufgekündigt. Der Hauptgeschäftsführer des BITKOM, Doktor Bernhard Rohleder kritisiert: "Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern."

Der Preis einer 8 Gigabyte Speicherkarte welche bisher 5 Euro kostet würde ab 1. Juli diesen Jahres beispielsweise ein Preisanstieg von 1,50 Euro drohen. Für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von 91 Cent. Je Leistungsfähiger ein Speichermedium ist, je höhere Abgaben sollen dafür anfallen. Für Speicherkarten über 4 Gigabyte sollen sogar 1,95 Euro fällig werden.

Berichten zufolge plant der BITKOM gegen die im Raume stehenden Forderungen vor einer Schiedsstelle gerichtlich vorzugehen. Doktor Bernhard Rohleder erklärt in dem Kontext: "Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus."


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