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Staatstrojaner enthaelt noch nicht freigeschaltete Funktionen
Veröffentlicht am Mittwoch, 26.Oktober 2011 von Redaktion
Der sogenannte Staatstrojaner ist aktuell ein Streitthema in der breiten Öffentlichkeit, so wie auch quer durch alle Parteien. Bereits im Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht bei Onlinedurchsuchungen gegen die staatliche Spionagesoftware geurteilt. Laut Sebastian Nerz, dem Chef der Piratenpartei sind die illegalen Funktionen der staatlichen Spionagesoftware für die Onlinedurchsuchung wissentlich versteckt worden.
Die Anwendung des sogenannten Staatstrojaners steht seit einigen Jahren immer wieder der Kritik. Laut Sebastian Nerz, dem Chef der Piratenpartei sind die illegalen Funktionen der staatlichen Spionagesoftware für die Onlinedurchsuchung gezielt versteckt worden. Der Chef der Piratenpartei erklärt:
"Der Verfassungsbruch ist offenbar bewusst und mit voller Absicht geschehen." Darüber hinaus erklärt der studierte Bioinformatiker: "Wenn man sich die Software anschaut, sieht man, dass die Programmierer versucht haben, das Auffinden dieser illegalen Funktion zu erschweren."
Die explizit von dem Verfassungsgericht geforderten "technischen Vorkehrungen zur Beschränkung auf einen laufenden Telekommunikationsvorgang" sind offenbar bei dem in Bayern zum Einsatz kommenden Staatstrojaner nicht vorhanden. In dem Zusammenhang bemängelt der Chef der Piratenpartei: "Er enthält darüber hinaus nachgewiesene verfassungsfeindliche Funktionen.
Weiter führt Nerz aus: "Der Verfassungsbruch ist offenbar bewusst und mit voller Absicht geschehen." Am 8 Oktober 2011 hat der Chaos Computer Club / CCC darüber informiert, dass in den sogenannten Staatstrojaner illegale Funktionen integriert sind. Die staatliche Spionagesoftware soll in der Lage sein Dateien auf attackierten PCs zu manipulieren, Programme nachzuladen und diese dann auch zu starten.
Des Weiteren soll der Staatstrojaner beispielsweise auch als Mikrofon genutzt werden können oder auch in der Lage sein auf die Tastatur und die Kamera eines Computers zuzugreifen. Auch wenn einige in den Trojaner integrierte Funktionen noch nicht freigeschaltet sind, so ist die Einsatzmöglichkeit der staatlichen Spionagesoftware aktuell bereits schon breit gefächert.
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