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Telekommunikationsanbieter speichern unvermindert illegal Vorratsdaten
Veröffentlicht am Mittwoch, 07.September 2011 von Redaktion
Ein geheimer "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München enthüllte, dass fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten nach wie vor fortsetzen, obwohl dieses im März 2010 von dem Bundesverfassungsgericht als Verfassungswidrig erklärt worden ist. Anbieter haben nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich zu löschen".
Die Datensammelwut Deutscher Telekommunikationsanbieter ist offenbar ungebrochen. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung von Kundendaten bereits im März 2010 als verfassungswidrig erklärt wurde, protokollieren einzelne Anbieter nach wie vor bis zu 6 Monate die Daten ihrer Kunden. Von Festnetzkunden wird beispielsweise gespeichert von wem der Kunde angerufen wird.
Im Normalfall ist eine Anrufannahme jedoch nicht kostenpflichtig. Bleibt die Frage, warum wird so ein Anruf gespeichert. Bei Handynutzern ist die illegale Datenspeicherung um einiges umfangreicher. Hier werden unter anderen die Positionsdaten aller Handynutzer aufgezeichnet und gespeichert in welche Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat beziehungsweise angerufen wurde.
Auch der SMS,- Versandt oder –Empfang wird illegal für bis zu 6 Monate protokolliert. Anhand der IMEI-Nummer kann festgestellt werden welches Handy oder Smartphone ein Kunde nutzt. Auch diese Daten werden von einigen Telekommunikationsanbietern nach wie vor gespeichert. Laut dem „Leitfaden" der Generalstaatsanwaltschaft sollen, bis auf wenige Ausnahmen, Prepaidkarten von der Sammelwut der Telekommunikationsanbieter bisher verschont werden. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös."
Weiter führt Patrick Breyer aus: "Die illegale Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung der deutschen Telekommunikationsbranche bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben – das mussten erst vor wenigen Wochen 1 Mio. Menschen in Dresden erleben. Die Datenberge schaffen auch die permanente Gefahr von Datenpannen und Datenverkauf, wie bei T-Mobile bereits geschehen und einer Aufdeckung der Quellen von Journalisten, wie bei der Deutschen Telekom geschehen. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten!"
Die Verantwortlichen werden von dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aufgefordert gegen die Rechtsverstöße einzuschreiten.
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