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Unstimmigkeiten stoppen Anti Abzock Gesetz Verabschiedung
Veröffentlicht am Donnerstag, 07.Februar 2013 von Redaktion


Um Nutzer von Tauschbörsen vor Abmahn-Anwälten zu schützen ist bereits seit einiger Zeit ein neuer Gesetzentwurf im Gespräch. Die Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfes musste jedoch verschoben werden, da unter den zuständigen Ministerien einige Unstimmigkeiten doch noch nicht ausgeräumt werden konnten. Eine geplante Begrenzung der Abmahngebühren wird vermutlich dazu beitragen, dass die Abmahnwelle gestoppt wird.



Nach monatelangen ringen um ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde in der vergangenen Woche die Verabschiedung des Anti-Abzock-Gesetzes für diese Woche avisiert.

Das neue Gesetz, welches deutsche Nutzer von Tauschbörsen vor sogenannten Abmahn-Anwälten schützen soll, konnte gestern, am 6. Februar 2013, noch nicht Verabschiedet werden da offenbar doch noch einige Unstimmigkeiten unter den zuständigen Ministerien herrschen. Mit der gestrigen Abstimmung sollten eindeutige und rechtssichere Regelungen bei den Abmahngebühren geschafft werden.

Eine geplante Begrenzung der Abmahngebühren wird vermutlich dazu beitragen, dass es zukünftig zu weniger Streitfällen kommt und die Abmahn-Welle so endlich gestoppt wird. Der durchschnittliche Streitwert liegt bei derartigen Vergehen meist bei rund 1.000 Euro. Mit dem neuen Gesetz sollen sich die anfallenden Abmahngebühren auf höchsten 155,30 Euro belaufen. Somit sind die aktuellen Abzocken für sogenannte Abmahn-Anwälte nicht mehr lukrativ.

Auch wenn höhere Gebühren erhoben werden, so werden diese vermutlich von den Gerichten in Zukunft abgelehnt werden. Bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Ministerien ihre Unstimmigkeiten schnell beseitigen können und das Anti-Abzock-Gesetz möglichst schnell in Kraft tritt damit die aktuelle Abmahn-Welle endlich gestoppt werden kann.


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