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Verfahren gegen den ehemaligen Telekom Chef Rieke wurde eingestellt
Veröffentlicht am Montag, 22.März 2010 von Redaktion
Die Indizien für eine Bespitzelung sind zwar vorhanden, reichen jedoch nicht aus war zu vernehmen. Sehr wahrscheinlich wird der Telekom-Datenskandal nicht weiter geahndet, denn die Bonner Staatsanwaltschaft wird sehr wahrscheinlich die Verfahren gegen Kai-Uwe Ricke sowie Klaus Zumwinkel einstellen. Ricke ist der ehemalige Konzernchef und Zumwinkel Aufsichtsratsvorsitzender.
Vorab wurde vom Nachrichtenmagazin Focus berichtet, dass laut einer Bestätigung von Fred Apostel (Oberstaatsanwalt) zwar Indizien vorliegen welche belegen, dass durch die Spitze der Telekom sowohl Journalisten als auch Gewerkschafter bespitzelt worden seien zum Zweck, etwaige undichte Stellen ausfindig zu machen. Die mit dem Fall beauftragten Ermittler konnten jedoch die Einlassungen von Zumwinkel und Ricke nicht belegen.
Wie das Magazin weiter berichtet, streben die Bonner Ermittler einen Prozess gegen vier aus der so genannten zweiten Reihe stammende Verdächtige an. Angeklagt werden sollen hierbei unter anderem die Illegale Auswertung nicht legal erworbener Telefonverbindungsdaten sowie Untreue. Unter anderem wird dieser Prozess Klaus Trzeschan, ehemaliger Chefermittler des Konzerns sowie den Chef einer in Berlin ansässigen Detektei betreffen.
Laut Focus werden weitere Aussagen seitens eines Hauptbelastungszeugen in dem aktuellen Verfahren abgeblockt.
Im Jahr 2005 habe im Rahmen des Bespitzelungsmanövers Anwalt Michael Hoffmann Becking die Rechtmäßigkeit klären sollen. Im Oktober 2005 wolle er mit Ricke und Hoffmann ein Gespräch über diese Angelegenheit geführt haben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft habe Hoffmann Bedking drei Jahre später die Andeutung gemacht, dass es sich hierbei auch um ein Zusammentragen von Telefondaten gehandelt haben könne, jedoch könne er sich hieran nicht mehr genau erinnern.
Seitens der Staatsanwaltschaft seien – wie Focus schrieb – vergeblich Versuche unternommen worden, den Anwalt zur Bekanntgabe näherer Einzelheiten bezüglich des Treffens der damaligen Konzernführung zu zwingen.
Selbst ein Gerichtsbeschluss sowie die Androhung Ordnungsgelder zu erheben, konnten Hoffmann Becking nicht zu weiteren Auskünften bewegen.
Weiter berichtet Focus , dass Experten des BKA die sich auf den beschlagnahmten Rechnern von Trzeschau sowie eines ebenfalls verdächtigten Betreibers einer Securityfirma befindenden Daten nicht entschlüsseln konnten.
Mittlerweile habe die Bonner Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
weitere Informationen:
Focus
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