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Vorratsdatenspeicherung SPD stimmt der Protokollierung zu
Veröffentlicht am Sonntag, 07.Juni 2009 von Redaktion


Die SPD als auch die CDU Abgeordneten im Ausschuss des Deutschen Bundestages haben den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers, Herrn Dr. Schäuble, zur Aufrüstung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anzunehmen. Dieser Beschluss wurde zumindest nicht in seiner ursprünglichen Vorm angenommen sondern überarbeitet.



Wie auf Vorratsdatenspeicherung.de zu lesen soll nun jedoch der Staat das Recht erhalten, das Surfverhalten auf Telemedien des Bundes verdachtslos für die Dauer von drei Monaten aufzuzeichnen (§ 5 BSIG-E).

Die getroffene Regelung sieht zwar vor, dass diese gesammelten Daten nur in anonymisierter Form vorrätig gehalten werden und dieses auch "nur" für 3 Monate, jedoch stellt es kein Problem dar anhand der ermittelten eindeutigen IP Adresse des Users ebendiesen auch über die Internet Zugangsprovider zu durchleuchten. Aber nicht nur die Internet Zugangsprovider müssen die Userdaten vorrätig halten. Jeder Webmaster, der auf deutschen Servern beziehungsweise bei deutschen Hostern seine Webseiten verwaltet ("hostet"), der sammelt unbewusst auch Daten, welche wiederum vorrätig gehalten werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Webmaster selbst.

Das durften wir selbst jüngst bei einem unserer Hoster erfahren. In der Rechnung wird nicht nur der Teil der Kosten für die Vorratsdatenspeicherung ausgewiesen, auch darauf entfällt noch Umsatzsteuer.

Auszug:
Rechnungskopie 1234567
Pos Menge Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
1.0 1 Kostenanteil Vorratsdatenspeicher 23% laut EMail 31.03.2009 einmalig auf Webtarif Beitrag 168.00 €
32,4710 € 32,47 € Rechnungswert zzgl. 19,000 MwSt Rechnungsbetrag
38.64 €

Der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto (XXXXXXX) BLZ (XXXXXXXXX) eingezogen.

Rechnung über die Kosten der Vorratsdatenspeicherung






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