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Vorratsdatenspeicherung traegt nicht zur Aufklaerung von Straftaten bei
Veröffentlicht am Montag, 11.April 2011 von Redaktion


Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten sollte der Verfolgung schwerer Straftaten dienen. Bereits im Januar 2011 hat eine deutsche Kriminalstatistik belegt, dass eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sich nicht deutlich erkennbar auf die Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland ausgewirkt hat.



Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist vielen Datenschützern und Bürgern ein Dorn im Auge. Eine im Januar 2011 veröffentlichte deutsche Kriminalstatistik belegte, dass die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sich nicht deutlich erkennbar auf die Aufklärung schwerer Straftaten ausgewirkt habe.

Nachdem die Analyse der Daten von einem Kriminologen kritisiert wurde haben die Verfasser diese nochmals überarbeitet, um alle aufgezeigten Probleme weitestgehend zu beseitigen. In der nun überarbeiteten Version sind nun nur noch jene Straftaten berücksichtigt, welche unter den Paragraph / § 100a der Strafprozessordnung / StPO fallen. Auch die Formulierung der Analyse wurde überarbeitet.

In der jetzt überarbeiteten Version sollen nun keine falschen Schlüsse mehr über die Aussagekraft der vorliegenden Zahlen gezogen werden können. Die überarbeitet Modifikation der Untersuchung der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung ändert jedoch nichts an dem vorherigen Ergebnis. Im Jahr 2009 registrierte die Polizei im Vergleich zum Jahr 2007 mehr schwere Straftaten.

Im Jahr 2007 wurden 15.790 und im Jahr 2009 wurden 16.814 schwere Straftaten aktenkundig. Obwohl in der Zeit mit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten begangen wurden, konnten im Vergleich zu einem vorherigen Zeitraum weniger aktenkundige Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2007 konnten insgesamt 84,4 Prozent der schweren Straftaten aufgeklärt werden und im Jahr 2009 waren es lediglich 83,5 Prozent.


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von Virenschutz.info Leser am Dienstag, 12.April
Hallo, Ich bin Betrugsermittler bei einer Norddeutschen Kriminalpolizeistelle. Die Aussage, die Vorratsdatenspeicherung habe sich nicht deutlich erkennbar auf die Aufklärung schwerer Straftaten ausgewirkt, muss relativ gesehen werden. Sicherlich werden die schweren Straftaten wie z.B. Brandstiftung , Schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung nicht final durch IP-Auswertungen zu klären sein. Diese Aussage deutet die Statistik falsch! Die Vorratsdatenspeicherung diente gerade im Betrugsbereich der Aufklärung tausender Straftaten, deren Aufklärung derzeit nicht möglich ist. Ich möchte aus taktischen Gründen nicht ins Detail gehen aber irgendwann jammern alle, wenn denn mal das eigene Konto leer ist und die Polizei keinen Täter ermitteln kann.... Das BVerfG hat im Übrigen in den betreffenden Urteilen nicht die Vorgehensweise der Ordnungsbehörden gerügt, sondern vielmehr die Möglichkeit (auch privater Unternehmen) Profile erstellen zu können. Immer dran denken: Wir würden auch gerne die Tat aufklären, in der SIE geschädigt sind. Viele Grüße aus dem Norden.


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