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Web Hoster Hetzner wurde Ziel eines Hackerangriffs
Veröffentlicht am Freitag, 07.Oktober 2011 von Redaktion
Der deutsche Webhoster Hetzner hat per Online-Meldung mitgeteilt, dass die Server des Unternehmens attackiert wurden. Unbefugte haben sich so höchstwahrscheinlich unerlaubten Zugriff auf alle Kundendaten der Hetzner Online AG verschafft. Obwohl noch kein Missbrauch festgestellt wurde empfiehlt das Unternehmen allen seinen Kunden unverzüglich alle Passwörter für die betroffenen Systeme zu ändern.
In den vergangenen Monaten wurde immer wieder über Hackerangriffe auf Konzerne und staatliche Einrichtungen berichtet. Nun wurde auch der deutsche Webhoster Hetzner zum Ziel eines Hacker-Angriffs. Via Online-Meldung teilte Hetzner mit, dass die Server des Unternehmens attackiert wurden.
Bei dem Angriffe haben sich Unbefugte höchstwahrscheinlich unerlaubten Zugriff auf die Daten aller Kunden der Hetzner Online AG verschafft. In einer an die Kunden des Unternehmens verschickten e-Mail heißt es: "Soweit wir es derzeit rekonstruieren können, war es dem Angreifer möglich, auf interne Kundendaten der Hetzner Online Administrationssysteme zuzugreifen."
Obwohl bisher noch kein Missbrauch der ausspionierten Daten festgestellt wurde empfiehlt das Unternehmen allen seinen Kunden unverzüglich alle Passwörter für die betroffenen Systeme zu ändern. Hetzner bittet seine Kunden darum: "sämtliche Passwörter auf ihrem Hetzner-System umgehend zu ändern". Des Weiteren empfiehlt das Unternehmen keine identischen Passwörter für mehrere Systeme zu verwenden.
Sicherheitsfachleute weisen immer wieder darauf hin wie wichtig es ist, dass Passwörter nicht für unterschiedliche Logins genutzt werden sollen. Darüber hinaus führt Hetzner aus: "Wir setzen alles daran, damit Ihre Kundendaten bei uns in sicheren Händen sind. Das Thema Datenschutz hat für uns eine sehr hohe Priorität. Doch leider können Vorfälle wie dieser nicht ganz ausgeschlossen werden. Um eine lückenlose und transparente Aufklärung zu garantieren, werden wir diesen Vorfall in Kürze den Aufsichtsbehörden melden.“
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