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Wegen Domainentfuehrung drohen Ebay eventuell Schadensersatzklagen
Veröffentlicht am Dienstag, 31.August 2004 von Redaktion
Nachdem die Domain ebay.de von Freitag Nachmittag bis Samstag Vormittag auf einen anderen Inhaber ohne Zustimmung des Auktionshauses übertragen wurde aber diese mittlerweile wieder im Besitz von Ebay ist, ermittelt das Bundeskriminalamt die genauen Vorkommnisse der Domainentführung. Weil die Auktionen während der Domainentführung liefen aber die möglichen Käufer die Webseite nicht erreichbar war und keine Gebote abgeben konnten, drohen Ebay eventuell Schadensersatzklagen durch die Mitglieder.
Gegenüber seinen Mitgliedern habe Ebay seine Vertragspflicht verletzt, weil das Auktionshaus den Domain-Umzugsantrag fahrlässig ignoriert hat obwohl die Handelsplattform laut den AGB störungsfrei betrieben werden soll.
Wegen dieser Pflichtverletzung sehen auf Onlineauktionen spezialisierte Anwälte einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auktionshaus durch die Mitglieder.
Es wird empfohlen die Passwörter bei Ebay zu ändern, damit sich kein Fremder in den eigenen Account einloggen kann.
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