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naiin prueft rote Liste des Bundesinnenministers
Veröffentlicht am Donnerstag, 02.Dezember 2010 von Redaktion


Datenschutz ist nicht nur im Internet eine wichtiges Thema und der Einsatz und die die Bemühungen des Bundesinnenministers Thomas de Maiziere für einen besseren Datenschutz im Internet wird sicher von vielen begrüßt. Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) hat prinzipiell die Bemühungen des Bundesinnenministers Thomas de Maiziere für einen besseren Datenschutz im Internet begrüßt.



Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) begutachtet derzeit die "rote Linie" des Bundesinnenministers Thomas de Maiziere für einen besseren Datenschutz im Internet. Der 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org), Dennis Grabowski erklärt in dem Zusammenhang: "Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur roten Linie ist eine klare Absage an die Forderungen nach einer Einzelfallgesetzgebung, wie sie im Rahmen der Google Street View-Debatte laut geworden waren".

Das Bekenntnis des Bundesministers zu dem Gedanken der Selbstregulierung erhält Zuspruch. Dennis Grabowski fordert in dem Kontext: "Allerdings muss der am Mittwoch von den Geodatendienste-Anbietern vorgelegte Kodex einer kritischen Prüfung unterzogen werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtung sowie mögliche Verstöße gegen diese durch eine unabhängige Aufsicht kontrolliert und sanktioniert werden."

Hierbei wird in Frage gestellt, ob eine Unabhängigkeit der Aufsicht welche finanziell von den Geodatendienste-Anbietern abhängig ist auch gegeben sein kann. Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) hingegen ist eine freiwillige Selbstkontrolle welche von der Internet-Wirtschaft als auch von der Netzgemeinde / den Verbrauchern getragen wird und stellt somit neben prozessualen Richtlinien auch seine Unabhängigkeit sicher.

Naiin hat nun angekündigt das ihre Mitglieder den Gesetzesentwurf des Bundesinnenminister überprüfen werden. Auf den Gesetzesentwurf bezugnehmend teilt Dennis Grabowski mit: "Im Anschluss daran werden wir dem Bundesinnenministerium eine Stellungnahme zukommen lassen."


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