THEMEN

Einloggen ins offene WLAN ist nicht strafbar
Veröffentlicht am Freitag, 22.Oktober 2010 von Redaktion


Ein Internet-Nutzer hatte sich mit seinem Laptop in ein ungeschütztes WLAN eingeloggt. Dieses Nutzen eines fremden WLAN-Zuganges stellte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen Telekommunikation- und Datenschutzgesetze dar. Nach einem Beschluss der 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal ist die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLAN Zugänge jedoch nicht strafbar.



Nach einem Beschluss der 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal ist das Surfen in fremden unverschlüsselter WLAN Netze nicht strafbar. Nachdem bekannt wurde, dass sich ein Internet-Nutzer mit seinem Laptop in ein fremdes, ungeschütztes WLAN eingeloggt hat, wollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Fremdsurfer einleiten.

Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass durch das Fremd,- oder auch Schwarzsurfen ein Verstoß gegen Telekommunikations,- und Datenschutzgesetze begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft wandte sich mit ihrem Antrag an das Landgericht nachdem das Amtsgericht Wuppertal die Eröffnung eines Verfahrens im August 2010 abgelehnt hatte. TecChannel berichtet, dass auch die 5. große Strafkammer des Landgericht Wuppertal in dem Verhalten des Beschuldigten kein strafbares Verhalten sah.

Da der Besitzer des WLAN-Routers seinen Anschluss per Flatrate bezahlt sind ihm keine zusätzlichem Kosten entstanden. Mit dem bloßen Einwählen in fremde Funknetze würden keine persönlichen Daten ausspioniert oder Nachrichten des WLAN-Besitzers abgehört werden. In dem vorliegendem Fall würden auch keine Straftaten wie das Abfangen oder Ausspähen von Daten, Erschleichen von Leistungen oder Computerbetrug vorliegen. Das Landgericht schloss sich der Ansicht des Amtsgerichtes Wuppertal an und somit scheint das Nutzen fremder WLANs nicht strafbar zu sein.

Um den Vorwurf vom Erschleichen von Leistungen bestätigen zu können hätte es auch einen Nachweis geben müssen ob die genutzte Flatrate Performance Einbußen aufgrund des Schwarzsurfers gegeben hat, was anscheinend ebenfalls nicht der Fall war.


Links zum Thema:



letzten News

  DSGVO Besonnenheit statt Panik
 
  Schaedlinge im Netz So wird trotzdem sicher gesurft
  Gefahren aus dem Internet erkennen und vorbeugen
  Navigationsgeraete werden zunehmend von Smartphone und Tablet PC abgeloest

Kommentar:
Kommentare werden erst geprüft und dann freigeschaltet.

erlaubter HTML Code:
<b> <i> <em> <br> <strong> <blockquote> <tt> <li> <ol> <ul>
Security Code Security Code
  VIREN TICKER
weitere Informationen:
Norton Anti Virus 2005 download
RegistryBooster