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Urteil erfordert taegliches durchsuchen von Spam Mails
Veröffentlicht am Montag, 08.Februar 2010 von Redaktion


In einem nun bekannt gewordenen Urteil, des Landgericht Hamburg, wurde entschieden, dass die Zustellung einer Abmahnung auch per E-Mail als zugestellt gilt und das eventuelle Verlustrisiko bei dem Empfänger liegt. Aus dem nun bekannt gewordenen Urteil geht hervor, dass es für eine Abmahnung ausreichend ist, dass sie an den Empfänger per E-Mail verschickt wurde.



Hat die E-Mail E-Mail im Techniklexikon den Empfänger nicht erreicht, sei es durch nicht abrufen seines E-Mail-Account, durch Abwehr durch den Spamfilters oder seiner Firewall, liegt das Risiko der nicht Kenntnisnahme bei ihm. Quasi bedeute das für fast jeden Internet-Nutzer, dass er jede Spam-Mail Spam-Mail im Techniklexikon erstmal zulassen muß, um zu schauen welche er eventuell ansehen muß.

Das mag für private Internet-Nutzer noch zumutbar sein, aber bei der täglich anfallenden Spamflut, kann man sich ausrechnen, welche Folgen das Urteil für Unternehmen darstellt. Das es bei der großen Menge des tägliche Spamaufkommens für Unternehmen quasi unmöglich ist, in der Spamflut nach eventuell wichtigen E-Mails zu suchen, ist bei dem Urteil vermutlich nicht Berücksichtigt worden.

Geschäftsleuten wird nun empfohlen, ihre Junk-Mail-Ordner oder Spam-Quarantäne auf eventuelle Abmahnungen täglich zu überprüfen. Um Geschäftsleute vor dem erhöhtem Arbeitsaufkommen zu verschonen, bietet ihnen die Firma Dunkel GmbH mit ihrem Produkt "Mail Security Service" eine arbeitssparende Alternative an. Der Viren- und Spamschutz des Unternehmens weist die als Spam Spam im Techniklexikon erkannten E-Mails bereits ab, bevor sie vom Mailserver angenommen werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mail zu Unrecht abgewiesen wird, liegt bei unter 0,0001 Prozent. Wird eine Mail abgewiesen bekommt der Absender von seinem Mailserver eine Fehlermeldung. Im Prinzip wird es genauso wie bei der Briefpost gehandhabt, wenn ein Brief unzustellbar ist und darauf vermerkt wird "Empfänger unbekannt". Mit "Mail Security Service" wird somit der erfolglose Zustellungsversuch dokumentiert und ist anhand der Protokolldaten beleg bar.

Es heißt, dass Nutzer des "Mail Security Service" von Dunkel keine unbemerkt weggefilterten Abmahnungen befürchten müssen. In Verbindung mit dem E-Mail-Archivierungsservice kann jederzeit eindeutig nachweisen, dass eine bestimmte E-Mail nicht zugestellt wurde. Im Prinzip muß der Absender der abgewandten E-Mail sich nun um eine erneute und somit erfolgreichere Zustellung bemühen. Für alle Internet-Nutzer, egal ob privat oder geschäftlich, bleibt zu hoffen, dass sich die einem konkreten Fall, vom Hamburger Landgericht entschiedene Rechtsprechung nicht durchsetzt.


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von Virenschutz.info Leser am Montag, 08.Februar
Abmahnung per e-mail...dem Hamburger Gericht scheint es nicht klar zu sein, wie e-mail tatsaechlich funktioniert:
The original SMTP mail service provides limited mechanisms for tracking a transmitted message, and none for verifying that it has been delivered or read. (quelle: wikipedia.org)
E-Mail Versand ist, wenn nicht verschluesselt, wie der Versand einer Postkarte, nett, dass Abmahnungen nun als Postkarten versand werden. Damit zeigt sich wieder einmal wie wenig sich das Rechtssystem im Thema Internetrecht auskennt.


von Virenschutz.info Leser am Montag, 08.Februar
The original SMTP mail service provides limited mechanisms for tracking a transmitted message, and none for verifying that it has been delivered or read. [quelle: wikipedia] Kenne mich im Recht nicht aus, aber sollte nicht zumindest eine Empfangsbestaetigung vorliegen? Ausserdem finde ich es bedenklich Abmahnungen per e-mail zu versenden, da diese, wenn nicht verschluesselt, einem Versand einer Postkarte gleichkommen. Wieder mal ein Beispiel wie sich unsere Rechtssystem mit Internetrecht schwer tut.


von Virenschutz.info Leser am Montag, 08.Februar
Danke für Deinen Einwand, jedoch bin ich mir sehr sicher, dass genau dieser Punkt den Offlinern nicht klar ist:

Es gibt gar kein Internetrecht und schon gar kein deutsches Internetrecht!!

Auf der anderen Seite werden solche Abmahnungen nur wieder die Unwissenden treffen, ein versierter Internetie kann leicht per Mausklick eine Firma in Sonstwoland öffnen.


von Virenschutz.info Leser am Mittwoch, 10.Februar
Ein Hoch auf die Abmahnindustrie, Möchtegernabmahnadvokaten, auf die korrupte und unfähige Justiz und den verlogenen Staat. Zurück zu konspirativen Treffpunkten. Zieht euch ne Jacke an, damit ihr nicht durchsichtig seid, wie die "Gläserne Frau" im Dresdner Hygienemuseum. Abmahnung per e-mail, ich lach mich kaputt. Ich jedenfalls übe mich in stoischer Ignoranz gegenüber solchen Schmarotzern. Jeder, der die Gutenbergbibel abgekupfert hat sollte nachträglich abgemahnt werden, aber dann begeben wir uns ja auf die gleiche Stufe, wie diese Datenjunkies. Dann ist es besser keinen Mailaccount zu haben, oder noch besser, das Internet abschalten. Hm, das geht ja dann wohl auch nicht. Lehrfach in der Schule, überhaupt im Bildungssystem - "Erlernen fairer Kommunikation", bevor mit der Keule gedroht wird. Mann, hab ich nen Halz (Schreibfehler sind gratis und mit Absicht eingebaut).


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