Die Verbraucherzentrale Berlin warnen vor Onlinefallen in Form vermeintlicher Gratisangebote wo betroffene Surfer allerdings wenig später eine Rechnung erhalten, weil angeblich ein Vertrag geschlossen wurde. In den vergangenen zwölf Monaten gab es tausende Verbraucher die Hilfe bei der Verbraucherzentrale suchten. Nun wurde die Umfrage "Abzocke im Internet" unter www.vz-bln.de gestartet die vom 14.09.2007 - 26.10.2007 dauert mit dem Ziel zu erfahren welche Erfahrungen gemacht wurden.
„Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter eines vermeintlich kostenlosen Angebots die Eingabe persönlicher Daten verlangt - das ist bei Gratisangeboten nicht nötig. Sollte es zum Streit darüber kommen, ob sich ein Internetnutzer für ein Angebot angemeldet hat, liegt die Beweislast beim Seitenbetreiber. Er muss den Forderungsanspruch nachweisen können.“, warnt Gabriele Francke die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin ist.
Die angeblich kostenlosen Gewinnspiele, Gratisgeschenke oder Onlinetests wirken zwar attraktiv aber sind Onlinefallen. Denn sobald diese Angebote genutzt werden kommt es zu einem kostenpflichtigen Abovertrag. Der Kostenhinweis steht versteckt in den AGB und wird von den meisten Surfern erst dann bemerkt wenn sie eine Rechnung erhalten.