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Google muss fuer illegale WLAN Mitschnitte 145 000 Euro Bußgeld zahlen
Veröffentlicht am Mittwoch, 24.April 2013 von Redaktion


Wegen seiner illegalen WLAN-Daten Aufzeichnungen muss Google in Deutschland ein Bußgeld von 145.000 Euro zahlen. Der Suchmaschinen-Anbieter fotografierte für Google Street View von 2008 bis 2010 Straßen und Häuser. Hierbei wurden aus offenen WLANs jedoch auch illegal erweise Daten erfasst. Für diese unerlaubten mit gespeicherten Daten muss Google nun ein Bußgeld von 145.000 Euro zahlen.



Bereits 2 Jaahre nach bekannt werden des WLAN-Skandals, hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahr 2012 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches jedoch im November des gleichen Jahres wieder eingestellt wurde.

Nachdem das Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wurde hat der Hamburger Landesdatenschützer Johannes Caspar den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder aufgegriffen. Nun muss Google wegen seiner illegalen WLAN-Daten Aufzeichnungen in Deutschland ein Bußgeld von 145.000 Euro zahlen. Der Suchmaschinen-Anbieter fotografierte für Google Street View von 2008 bis 2010 Straßen und Häuser.

Hierbei wurden jedoch unerlaubter Weise aus offenen WLANs auch Daten erfasst und der Hamburger Landesdatenschützer hat gegen den Konzern wegen dieser illegalen WLAN-Mitschnitte ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt. Berichten zufolge soll Johannes Caspar der Ansicht sein, dass es sich hierbei um: "einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt" handle.

Offenbar war Google beispielsweise bei der Aufklärung kooperativ und soll auch einen Fehler öffentlich eingeräumt haben und erklärt haben, dass nie die Absicht bestanden habe personenbezogene Daten zu speichern. "Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben“ erklärt Johannes Caspar.

Laut Googles eigenen Aussagen soll es sich bei der illegalen Datensammlung um ein Versehen gehandelt haben. Berichten zufolge sollen e-Mails, Passwörter, Fotos und Chatprotokolle illegal erfasst worden sein. Für so große Konzern wie Google wird ein Bußgeld von lediglich 145.000 Euro vermutlich keine abschreckende Wirkung erreichen. Die aktuell diskutierte Regelung für künftige europäische Datenschutzgrundverordnung, bei welcher ein maximales Bußgeld 2 Prozent des Unternehmens-Jahresumsatzes vorgesehen sein soll wird vermutlich eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen.

Johannes Caspar erklärt in dem Kontext: "Solange Datenschutzverstöße nur zu Discountpreisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspotenzialen kaum möglich.“


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